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Sozialpolitik in der BRD

Sozialpolitik in der DDR

Chronik ausgewählter Entscheidungen deutscher Sozialpolitik

1949 – 1990

1949

 

23.05.1949 BRD

Grundgesetz der BRD ratifiziert und verkündet; damit Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Der so entstandene westdeutsche Separatstaat ist eine parlamentarische Demokratie, die wohlfahrtsstaatlichen Integrationsmechanismen für seine nichtwohlhabenden Bevölkerungsteile relativ hohe Bedeutung beimisst. Mit dem Kalten Krieg entstanden, steht sie der Sowjetischen Besatzungszone, ab Oktober der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber, die als erklärter Arbeiter-und-Bauern-Staat Existenzunsicherheit und soziale Ungerechtigkeit generell beseitigen will. Das Grundgesetz stellt auf die bürgerlichen Individualrechte des Menschen, nicht wie im Gefolge die DDR-Verfassung, auf soziale und Mitbestimmungsrechte der Tätigen ab. Soziale Rechte sind so nicht Bestandteil des Grundgesetzes: ein Grundrecht auf Arbeit besteht in der BRD nicht. ("Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.") Ebenso wenig ein Grundrecht auf Wohnen. ("Die Wohnung ist unverletzlich.") Ein Recht auf Bildung ebenfalls nicht. ("Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.") In der DDR-Verfassung von 1949 wird dagegen die Arbeitskraft unter den Schutz des Staates gestellt, das Recht auf Arbeit verbürgt und die Mitbestimmung der Arbeiter und Angestellten bei der Regelung der Produktion sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen für jeden Arbeitenden in Verfassungsrang gehoben. Zudem werden auch das Recht auf jährlichen bezahlten Urlaub, Versorgung bei Krankheit und im Alter zum Grundrecht. Verfassungsauftrag ist in der DDR 1949 sozialpolitisch u.a. die Schaffung eines einheitlichen umfassenden Sozialversicherungssystems und von Einrichtungen, die ermöglichen, dass die "Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann". Die DDR-Verfassung garantiert jedem Bürger das gleiche Recht auf Bildung. Im Grundgesetz als Grundrechte enthalten sind die Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3), es bestimmt die Pflege und Erziehung der Kinder als natürliches Recht und Pflicht der Eltern, über die der Staat wacht, und beauftragt: für uneheliche Kinder sind gleichberechtigende Gesetze zu schaffen. - Die Gleichberechtigung von Mann und Frau musste im Gefolge eines großen Proteststurms der Öffentlichkeit im Grundgesetz verankert werden, wurde jedoch erst neun Jahre später zum Gesetz. Das bis dahin angewendete Ehe- und Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches stammte aus dem Jahr 1896. Von eminenter Bedeutung ist die Charakterisierung der BRD als "demokratischer und sozialer Rechtsstaat" in Artikel 20, Abs.1, geknüpft an die Ewigkeitsgarantie des Artikel 79 Absatz 3 Satz 3, sowie als "sozialer Bundesstaat" in Artikel 28 Absatz 1 Satz 1. Angriffe auf den Wohlfahrtsstaat müssten so als Anschläge auf das Grundgesetz gesehen werden.

29.05.1949 Sowjetische Besatzungszone

Der 3. Deutsche Volkskongress (29./30.05.1949) nimmt den zuvor in Volkskongresskonferenzen diskutierten Verfassungsentwurf für eine gesamtdeutsche demokratische Republik an und wählt den Deutschen Volksrat neu. Seit Dezember 1947 waren in Städten, Dörfern und Betrieben der Kreise und Länder der Sowjetischen Besatzungszone Konferenzen durchgeführt und über 5000 Volksausschüsse gewählt worden. Im Gefolge des Ausbaus des bizonalen Wirtschaftsrates (USA, Großbritannien) zur de-facto Regierung hatte sich auch hier die Volkskongressbewegung entfaltet (Landeskongresse Niedersachsen 17./18.01.1948, Schleswig-Holstein 13.03.1948, dann Verbot durch die West-Besatzungsmächte). Der Entwurf wurde vom Verfassungsausschuss des Rates erarbeitet, dem Angehörige verschiedener Parteien und Massenorganisationen angehörten. Der Verfassungsentwurf übernimmt Elemente der Weimarer Verfassung und des Verfassungsentwurfs der SED vom November 1946 sowie der fünf Landesverfassungen der Sowjetischen Besatzungszone. Alle bürgerlichen Grundrechte sind enthalten und durch die sozialen Rechte ergänzt.

08.08.1949 BRD

Mit dem Gesetz zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz) werden erste Maßnahmen des Ausgleichs von Kriegslasten eingeleitet. Es regelt u.a. die Soforthilfe für Vertriebene, Flüchtlinge, Kriegssach- und Währungsgeschädigte, politisch Verfolgte. Die Finanzierung erfolgt durch Vermögensabgabe der Nichtgeschädigten und dient dem Unterhalt, der Berufsausbildung, dem Existenzaufbau, Wohnungsbau und der Hausratbeschaffung.

23.08.1949 Sowjetische Besatzungszone

Beratung des Parteivorstandes der SED vom 23.-27.08.1949. Beschlossen werden "Schulpolitische Richtlinien für die deutsche demokratische Schule". Vorgesehen sind die Weiterführung der demokratischen Schulreform mit voll ausgebauter 8-klassiger Grundschule und der Ausbau des Berufsschulnetzes.

02.09.1949 Sowjetische Besatzungszone

Gründung des Kulturfonds in der SBZ durch die Deutsche Wirtschaftskommission. Dieser Fonds ermöglicht fortan in der DDR vor allem die Bezahlung der Künstler für ihre Werke der Literatur, der Musik, des Theaters und der bildenden und angewandten Kunst. Seine Mittel werden über eine allgemeine Kulturabgabe bei Eintrittskarten organisiert. In der DDR wird der Fonds dann regelmäßig vor allem aus Mitteln des Staatshaushaltes ergänzt. So umfasst das Budget für das Jahr 1988 eine Fördersumme von 13,458 Mio. Mark. Finanziert werden durch den Fonds über die Künstlerverbände der DDR auch Aufträge, Symposien und Pleinairs, aber auch Studienreisen der Künstler und umfangreiche Ankäufe z.B. während der Dresdner Kunstausstellungen. Finanziert werden durch den Fonds auch Absolventen von Kunsthochschulen (wenn nicht ein Fördervertrag mit einem Betrieb oder einer staatlichen Einrichtung besteht), die Arbeits- und Erholungsstätten der Künstler in Wiepersdorf, Ahrenshoop, Groß-Kochberg, das Max-Klinger-Haus Großjena, das Otto-Nagel-Haus in Berlin, wie auch Sonderförderungen, so für die Marie-Seebach-Stiftung in Weimar, eine Heimstadt für alternde Schauspieler, oder zinslose Darlehen bis 100 000 Mark für den Aus- und Umbau von Ateliers, Werkstätten, Material und Maschinen. Die Künstler und Kulturschaffenden können sich so auf ein staatlich garantiertes Einkommen verlassen.

01.10.1949 Sowjetische Besatzungszone

Eröffnung der Arbeiter- und Bauern-Fakultäten (ABF) in der Sowjetischen Besatzungszone und Berlin. Der FDGB richtet zur finanziellen Unterstützung einen Sonderfonds für Studenten ein. An Universitäten und Hochschulen werden junge Arbeiter und Bauern, aber auch Angestellte und Handwerker bzw. deren Kinder auf ein Hochschulstudium vorbereitet. Das Studium dauert zwei bis drei Jahre und schließt mit dem Abitur ab. Während dieser Zeit sind die ABF-Studenten immatrikulierten Studenten gleichgestellt. Ziel dieser befristeten Bildungsoffensive ist die Brechung des überkommenen Bildungsprivilegs.

07.10.1949 DDR

Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit der konstituierenden Sitzung der provisorischen Volkskammer. Vorausgegangen war am 04.10.1949 der Vorschlag des Parteivorstandes der SED an die Parteien des Demokratischen Blocks in der Sowjetischen Besatzungszone, nach Bildung der westdeutschen Separatregierung, über die Notwendigkeit der Bildung einer provisorischen eigenen Regierung zu beraten. Das Präsidium des Deutschen Volksrates fordert am 05.10.1949, sich auf der Grundlage der vom 3. Volkskongress angenommenen Verfassung zur provisorischen Volkskammer umzubilden und eine Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen. Im Unterschied zum Grundgesetz der BRD erhalten sozialpolitische Artikel in der DDR, so das Recht auf Arbeit, das Recht auf Erholung, Urlaub gegen Entgelt und Versorgung bei Krankheit und im Alter Verfassungsrang, und Verfassungsauftrag werden die Schaffung eines einheitlichen, umfassenden Sozialversicherungssystems, ein einheitliches Arbeitsrecht, Arbeitsgerichtsbarkeit und Arbeitsschutz. Mann und Frau sind wie im Grundgesetz der BRD gleichberechtigt, jedoch bestimmt die DDR-Verfassung dafür als wichtige Rahmenbedingung die Schaffung von Einrichtungen, "die es gewährleisten, daß die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann".

28.10.1949 DDR

Auf der 23. Tagung des Zentralausschusses der Volkssolidarität (VS) wird die „Satzung der Gemeinschaft Volkssolidarität in der DDR“ und des „Zentralausschusses der Volkssolidarität“ beschlossen. Die Volkssolidarität war bis dahin ein Aktionsbündnis, das sich bewährt hatte bei: Soforthilfe für Obdachlose, Heimkehrer und Flüchtlinge durch Essenvergabe, Sammlungen insbesondere für Lebensmittel, Geld, Bekleidung, (Wieder-)Ingangsetzung sozialer Einrichtungen, so u.a. Kindergärten, -krippen und -erholungsheimen sowie Neugründungen wie Waisenheime und Kinderdörfer, Lager für Umsiedler, Flüchtlinge und Heimkehrer, Bahnhofsdienste, Volksküchen, Werkstätten, Krankenpflege- und Altenpflegeheime, Schwerbehinderten- und Feierabendheime, Unterstützung bei Wiedereingliederung in die Wirtschaft, Hilfe beim wirtschaftlichen Aufbau, finanzielle und personelle Unterstützung bei Katastrophen - so z.B. der Hochwasserflut im Oderbruch (1947) oder der Borkenkäferaktion „Rettet den Thüringer Wald“ (1948). Die VS ist in der DDR keine mandatstragende Massenorganisation und bleibt Mitgliederverband. Sie stellt damit, im Unterschied zum Frauenbund oder dem Jugendverband, auch keine Abgeordneten für die Wahlen zur Volkskammer. Sie wird in das sozialpolitische System der DDR als parteien- und weltanschaulich übergreifendes Aktionsbündnis integriert. Für die häusliche, nichtpflegerische Versorgung ist die VS zuständig, die im DDR-Betreuungssystem die hauswirtschaftlichen Leistungen und die Versorgung mit Mahlzeiten übernimmt. 1989 sind in der Hauswirtschaftspflege der Volkssolidarität rund 38 600 Hauswirtschafts-Pflegerinnen beschäftigt (Einkaufen, Kochen, Saubermachen, Heizen). Sie betreuen rund 87 000 Menschen und bringen ca. 214 700 Portionen Essen in die Häuser. In den Ortsgruppen der VS, den Clubs und Treffpunkten steigt die Zahl der ehrenamtlichen Volkshelfer stetig an. Im Zentrum stehen Betreuung und kulturelle Gestaltung des Lebens der älteren Generation.

10.12.1949 DDR

Auf der Grundlage einer Verordnung der Ministerien für Industrie und Finanzen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität wird die Bildung eines Direktorenfonds in volkseigenen Betrieben geschaffen. Damit werden 3 % der Lohn- u. Gehaltsmittel sowie 20 % der erzielten Selbstkostensenkung zur Verbesserung der sozialen Betreuung und kulturellen Arbeit in ihren Betrieben bereitgestellt.

12.12.1949 DDR

Die Volkskammer der DDR beschließt das Gesetz zum Schutz der Arbeitskraft der in der Landwirtschaft Beschäftigten und sichert damit gleichen arbeitsrechtlichen Schutz sowie gleiche Lohnregelungen wie in der Industrie zu. Es gilt auch in der Landwirtschaft „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, die Berufsschulzeit der Landarbeiter wird als Arbeitszeit anerkannt und für Frauen ein Hausarbeitstag gewährt. Damit werden zum ersten Mal in der deutschen Geschichte einheitliche Grundsätze und verbindliche Regelungen für Lohn, Arbeitszeit und Urlaub festgelegt, die übermäßige Ausbeutung einzugrenzen vermögen.

1950

01.01.1950 DDR

Ab 01.01.1950 werden per Gesetz die in der Landwirtschaft Beschäftigten mit denen in anderen Wirtschaftsbereichen gleichgestellt.

19.01.1950 DDR

Eine Verordnung des Ministerrates regelt die Kriterien für die Vergabe von Stipendien einheitlich in Abhängigkeit vom Charakter der Lehreinrichtung und der sozialen Herkunft des Stipendienempfängers. Vordem mussten Studenten noch Studiengebühren bezahlen und nur bei sozialer Bedürftigkeit konnte ein Stipendium gewährt werden. Mit der Verordnung erfolgt Gebührenerlass für alle Studenten, unabhängig von sozialer Herkunft.

08.02.1950 DDR

Die provisorische Volkskammer verabschiedet das auf Forderungen und Vorschlägen der FDJ beruhende Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und ihre Förderung in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung. Mit diesem ersten Jugendgesetz wird der FDJ das Recht zuerkannt, die Interessen der Jugend zu vertreten.

27.03.1950 BRD

Das Gesetz zur Verbesserungen der Leistungen an Kriegsopfer leitet in der BRD 1950 eine Serie von insgesamt vier Gesetzen zur Linderung der Kriegsfolgen ein. Am 13.07.1950 folgt das Gesetz über die Unterhaltsbeihilfen für Angehörige von Kriegsgefangenen, am 16.09.1950 das Heimkehrergesetz, mit dem ehemalige Kriegsgefangene besondere Rechte und Vergünstigungen erhalten (Entlassungsgeld, Übergangsbeihilfen, Steuererleichterungen, Bevorzugung bei Wohnungs- und Arbeitsplatzzuteilung) und am 20.12.1950 folgt das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz), das vereinheitlichte Versorgungsgrundlagen der Hinterbliebenen und Kriegsbeschädigten schafft.

30.03.1950 DDR

Anordnung über die Durchführung der Schulspeisung, wonach ab 15. April eine warme Mahlzeit in allen Grund-, Ober-, Berufs- und Fachschulen sowie Kinderkrippen und -gärten auszugeben ist. Im Verlaufe der 50er Jahre wird das Mittagessen zur vollwertigen Mahlzeit erweitert.

19.04.1950 DDR

Die Provisorische Volkskammer beschließt das Gesetz der Arbeit. Es ist das wichtigste Gesetz nach der Verfassung und garantiert jedem Werktätigen das Recht auf Arbeit und eine leistungsgerechte Entlohnung. Werktätige Frauen erhalten erstmals einen bezahlten Schwangerschaftsurlaub vor- und nach der Entbindung.

10.05.1950 DDR

Verordnung über Unterrichtsbeihilfen für Oberschüler.

17.05.1950 DDR

Die Provisorische Volkskammer beschließt das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters. Es tritt am 22. Mai 1950 in Kraft und setzt in der DDR das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre fest. In der BRD wird 26 Jahre später ebenfalls das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre herabgesetzt.

19.05.1950 DDR

In der DDR wird das System der Arbeitszeit und Urlaubsregelungen vereinheitlicht: Wochenarbeitszeit 48 Stunden, 1 Hausarbeitstag im Monat für vollbeschäftigte verheiratete Frauen und Frauen mit Kindern unter 18 Jahren, 13 Feiertage im Jahr, dazu in einigen Ländern der DDR zwei weitere kirchliche Feiertage, Beginn des Rentenalters mit 60 Jahren für Frauen und 65 für Männer. Ein einheitliches System der Arbeits- und Urlaubsregelungen steht so in Grundzügen fest. Bis 1956 erfolgen weitere Arbeitszeitverkürzungen und Verlängerung des Urlaubs für Frauen und Jugendliche. Danach erfolgten Arbeitszeitreduzierungen für schwere und gesundheitsgefährdende Arbeiten und in Abhängigkeit von Schichtarbeit.

08.06.1950 DDR

Verordnung über die Kollektivverträge. Geregelt werden der Abschluss von Tarif- und Betriebsverträgen und die Aufgaben der Gewerkschaften bei der Ausarbeitung und Durchsetzung.

15.06.1950 DDR

Verordnung über die Einrichtung des Fernstudiums für Werktätige.

09.08.1950 DDR

Gesetz über den Erlass der Rückzahlungsfrist von Ehestandsdarlehen aus der Zeit vor 1945.

17.08.1950 DDR

Einführung der Zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz.

30.08.1950 DDR

Der 3. FDGB-Kongress (30.08.-03.09.1950) bestimmt die Verstärkung der Gewerkschaftsarbeit auf den Gebieten Arbeitslohn, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Feriendienst, kulturelle Massenarbeit sowie in den kapitalistischen Betrieben.

27.09.1950 DDR

Die Provisorische Volkskammer verabschiedet in Verwirklichung des Verfassungsauftrages das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau und damit verbunden auch zur Einrichtung von Kinderkrippen und –gärten und von Kliniken sowie neue Rechtsgrundsätze über Ehe und Familie, nichteheliche Kinder, Stellung der Frau in der Produktion wie auch der Teilnahme am staatlichen und gesellschaftlichen Leben. In der deutschen Geschichte ist dieses Gesetz ein Novum. In der DDR beginnt für einige Jahre eine frauenpolitische Offensive, die vor allem Berufs- und Bildungschancen für Frauen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß eröffnet. Die mit dem Gesetz verbundenen Aufgaben und Probleme, wie „die Einbeziehung von Frauen in das Wirtschaftsleben, die Teilnahme der Frauen am staatlichen Leben, der Schutz der arbeitenden Frau, Einrichtungen zur Entlastung der berufstätigen Frauen und Neuregelung des Ehe­ und Familienrechts“, bestimmen die Frauenpolitik der Fünfzigerjahre in der DDR. Der für die Umsetzung des Gesetzes verantwortliche Fachbereich im Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen unter Leitung von Käthe Kern (SPD) organisiert eine breite Diskussion des Gesetzes und regelmäßige Rechenschaftslegungen zum 8. März, dem Internationalen Frauentag. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) macht dessen Propagierung zu einem seiner wichtigsten Anliegen. Zehn Jahre später konstatieren Käthe Kern und der DFD die weitgehende Erfüllung des Gesetzes. Gemessen wird das vor allem an der gestiegenen Frauenerwerbsquote, am Einsatz von Frauen in Leitungsfunktionen und in sogenannten Männerberufen, an dem Versorgungsgrad mit Kindereinrichtungen und an der Gesundheitsfürsorge für Mutter und Kind. Als künftige Aufgaben sieht der DFD nun die Bewusstseinsbildung bei beiden Geschlechtern. In der Frage der Schwangerschaftsunterbrechungen hatte die Verfassung von 1949 alle Bestimmungen aufgehoben, die der Gleichberechtigung der Frau widersprechen. Insofern galt der § 218 StGB in der DDR nie. Im Interesse der Geburtenzunahme erlaubte das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz jedoch Abtreibungen nur auf der Grundlage medizinischer oder medizinischer Indikation durch Fachärzte in Krankenhäusern.

15.12.1950 DDR

Die Volkskammer der DDR beschließt das Gesetz über die Schulpflicht. Es bestimmt, den Besuch der achtklassigen Grund- und der Berufsschule zu absolvieren, in staatlichen Schulen.

1951

12.04.1951 DDR

Verordnung über die Bildung von Elternbeiräten in allgemeinbildenden Schulen. Die ersten Wahlen dazu finden im Oktober statt.

26.04.1951 DDR

Verordnung über die Sozialversicherung (SV) zur Konkretisierung des Artikels 16 der Verfassung. Eingeführt wird die Selbstverwaltung der SV unter Leitung und Kontrolle der Gewerkschaft (FDGB). Die SV der Länder werden zu einer einheitlichen zentralen Organisation zusammengefasst. Der Haushalt der SV ist Bestandteil des Staatshaushaltes. Am 4./5.07. beschließt der FDGB das SV-Statut und beruft Grete Groh-Kummerlöw als Vorsitzende.

12.07.1951 DDR

Einführung der Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen.

01.08.1951 DDR

Einführung der Altersversorgung der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften zu Berlin und der Deutschen Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin.

01.09.1951 DDR

Die ersten Zehnklassenschulen nehmen ihre Arbeit auf. 1965 wird die zehnklassige Bildung mit dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem zur Regel.

05.10.1951 DDR

Verordnung über die Beschulung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit physischen oder psychischen Mängeln.

25.10.1951 DDR

Verordnung über den Schutz der Arbeitskraft. Gewerkschaftliche Arbeitsschutzobleute erhalten Kontrollrecht; Werkleiter und Betriebsinhaber tragen die Verantwortung für den Arbeitsschutz.

01.11.1951 DDR

1. Fünfjahresplan 1951-1955. Beginn der staatlichen Planwirtschaft. Der Fünfjahresplan soll die Industrieproduktion in der DDR verdoppeln, Arbeitsproduktivität und Volksvermögen um 60 % steigern und den Lebensstandard vor dem Krieg wieder erreichen. Der Ausbau der Schwerindustrie steht daher im Zentrum; dies vor allem, um die ökonomische und damit politische Unabhängigkeit des Landes zu sichern. Die Konsumgüterproduktion wird zurückgestellt. Vorrangiger Ausbau des volkseigenen Sektors und Einbeziehung des kapitalistischen Sektors in die Planwirtschaft ist der Weg. Im Plan sind auch verankert die Heranbildung einer neuen Intelligenz aus den Reihen der Arbeiter und Bauern, eine bedeutende Erhöhung des kulturellen Niveaus der Bevölkerung und Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des Gesundheitswesens, mithin der Volksgesundheit. Mit dem Fünfjahrplan erhöhen sich der Etat für Volksbildung und Kultur um 50 % und die Plätze der Arbeiter- und Bauernfakultäten (ABF) sowie an den Hoch- und Fachschulen. Die sozialistische Umgestaltung des Bildungswesens, auf eine Einheit von fachlicher und weltanschaulicher Bildung orientierend, ist das Ziel und für die Ausbildung des Facharbeiternachwuchses die enge Verbindung von Berufsausbildung und praktischer Lehre in der Produktion; der zielgerichtete Aufbau der 10klassigen Mittelschule beginnt im ganzen Land. In den Betrieben entfaltet die Gewerkschaft FDGB eine Massenbewegung des Volkskunstschaffens. Die Anzahl der Kulturhäuser verdoppelt sich von 1951 bis 1952 auf nun schon mehr als 1000. Gesamtziel der Fünfjahrplanzeit ist der Aufbau der Grundlagen des Sozialismus unter sich deutsch-deutsch massiv verschlechternden wirtschaftlichen und politischen Bedingungen. Die Hauptorientierung auf den Aufbau der Schwerindustrie wird im Gefolge der Streikbewegung im Juni 1953 zurückgenommen.

15.11.1951 DDR

Anordnung über die Schaffung von Kulturräumen oder Kulturhäusern in den Gemeinden der DDR.

04.12.1951 BRD

Bundes-Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit. Es enthält ausschließlich Vorschriften u.a. über den Aufenthalt in Gaststätten, Alkohol- und Tabakgenuss, die Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen und an Filmveranstaltungen.

15.12.1951 DDR

Verfügung über die Einführung der Bezeichnung "Frau" für unverheiratete weibliche Personen in der DDR.

1952

 

06.03.1952 DDR

Verordnung über die Befreiung von Rundfunkgebühren für Blinde, Rentner und Sozialfürsorgeempfänger.

17.03.1952 BRD

Wohnungsbau-Prämiengesetz. Förderung der Eigenkapitalbildung (Bausparen) als sozialpolitische Maßnahme. Ziel der staatlichen Subvention ist das Ansparen von Mitteln für die Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums durch die Wohnungsbauprämie.

29.04.1952 DDR

Verordnung über die Gewährung von Unterrichtsbeihilfen an Schüler der Zehnklassen- und Oberschulen.

29.04.1952 DDR

Beschluss des Ministerrates der DDR über Frauenförderungspläne in allen volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. Frauen waren in Bildung, beruflicher Qualifikation und ungünstigeren Arbeits- und Lebensbedingungen den Männern gegenüber traditionell benachteiligt. Zugleich war kriegsbedingt ein hoher Beschäftigungsgrad der Frauen erreicht. Zur Lösung der Frauen- als sozialer Frage wird das Ziel verfolgt, Frauen dauerhaft in Wirtschaft und Gesellschaft einzubeziehen. Frauenförderungspläne sind Bestandteil der Betriebskollektivverträge, worin sich die Betriebs- und Gewerkschaftsleitungen mit abrechenbaren Maßnahmen verpflichten, Frauen personenkonkret in der Qualifizierung zu unterstützen und ihre Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern.

09.07.1952 DDR

09. bis 12. Juli 1952 II. Parteikonferenz der SED. Beschlossen wird der planmäßige Aufbau der Grundlagen des Sozialismus in der DDR. Damit verbunden erfolgt die Orientierung auf den Ausbau der Arbeitskräfte in der volkseigenen Wirtschaft. Bis 1960 wird damit auf der Grundlage planvoller Wirtschaft die Arbeitslosigkeit in der DDR beseitigt. Sie setzt erst 1990 mit der kapitalistischen Restaurierung wieder ein. In der DDR wird gemäß marxistischer Erkenntnis immer davon ausgegangen, dass Arbeit das wichtigste Entwicklungselement menschlicher Gesellschaft bildet. Arbeit in adäquater Form zu ermöglichen und anzunehmen entwickelt sich in der DDR zur moralischen Pflicht. Das Recht auf Arbeit ist Verfassungsgrundsatz. Die mit dem Aufbau des Sozialismus in der DDR angestrebte Gleichberechtigung der Frau gründet so auch auf Gleichberechtigung in der Arbeitssphäre, die mit dem SMAD-Befehl Nr. 247 am 17.08.1946 begann.

31.07.1952 DDR

Verordnung über die Berufsausbildung und schulische Bildung in Jugendwerkhöfen. Die neue Verordnung rückt die Unterstützung der Lernarbeit der Jugendlichen in den Mittelpunkt und will sich so auch von den Fürsorgeanstalten in Deutschland vor 1945 abgrenzen. Die Einweisung von Jugendlichen erfolgt durch die Jugendhilfe als Entwicklungsmöglichkeit für Mädchen und Jungen, die als schwererziehbar gelten und zumeist aus sozial gefährdeten Familien stammen. In den Werkhöfen wird Schulausbildung nachgeholt. Seit 1980 erfolgt in den Jugendwerkhöfen auch Teilfacharbeiterausbildung und ab 1987 an vier Werkhöfen auch normale Facharbeiterausbildung. Voraussetzung dafür ist der Abschluss der 8. Klasse. So leben 1988 im Jugendwerkhof Siethen, in einem alten Schloss am See, 85 Mädchen und Jungen in fünf Gruppen. Ausgebildet werden hier Gärtner, Facharbeiter für Acker- und Pflanzenbau, Wirtschaftspfleger und Ausbaumaurer. In Siethen arbeiten 52 Erzieher, Lehrer und technische Kräfte, 26 von ihnen sind Pädagogen. Sie betreuen auch die hier bestehenden Arbeitsgemeinschaften: Fußball, Seesport, Kraftsport, Singen, Pop-Gymnastik, Motorsport, Gartenbau, Zeichnen, Bibliothek und einen Fotozirkel. Die Jugendlichen erhalten im Rahmen der Berufsausbildung das allgemeine Lehrgeld oder ein Taschengeld als Schüler, es werden Gruppenausflüge und Reisen organisiert und Urlaub gewährt. 80 % der aus den Jugendwerkhöfen Entlassenen führen hinterher ein geordnetes Leben. Entscheidend dafür ist die Berufsausbildung, die sie hier bekommen. Im Jahr 1989 gibt es in der DDR 29 Jugendwerkhöfe mit 3200 Plätzen.

14.08.1952 BRD

Gesetz über den Lastenausgleich. Tritt am 01.09.1952 in Kraft und soll in den Grenzen volkswirtschaftlicher Möglichkeiten Schäden und Verluste regulieren, die durch Zerstörungen und Vertreibungen in der Kriegs- und Nachkriegszeit entstanden sind, und Härten mindern, die im Gefolge der Neuordnung des Geldwesens in den westlichen Besatzungszonen eingetreten sind. Die besonders stark Betroffenen erhalten auf Kosten der weniger oder nicht Betroffenen Ausgleichsleistungen. Für die gesellschaftliche Eingliederung der Spätheimkehrer aus Gefangenschaft, östlich der Oder-Neiße-Grenze Ausgebürgerter und anerkannter DDR-Flüchtlinge in die Bundesrepublik war das LAG ein bedeutsamer Schritt, indem es den teilweisen Ersatz von Vermögensverlusten sowie die Gewährung von Aufbaudarlehen vorsah.

29.08.1952 DDR

Anordnung über die Einrichtung von Kindersportschulen. Aus ihnen entwickelt sich in der DDR ein Netz von Kinder- und Jugendsportschulen. Bereits 1959 gibt es im ganzen Land 23. Die Schulen unterscheiden sich in ihrer Spezialisierung der Sportdisziplinen. Für die Aufnahme ist neben einer hohen sportlichen Begabung ein Zensurendurchschnitt von besser als 2,5 Grundvoraussetzung. Aufgenommen wird anfangs ab der 5. Klasse, später gestaffelt; für Eiskunstlauf z.B. bereits schon ab der ersten Klasse. Die Unterbringung der auswärts beheimateten Schülerinnen und Schüler erfolgt in Schulinternaten. Die Kinder- und Jugendsportschulen arbeiten eng mit den Sportclubs zusammen und bilden eine tragende Säule des Leistungssports der DDR. 1989 bestehen 25 dieser Sportschulen mit über 10 000 Plätzen. 1460 Lehrkräfte unterrichten die Schülerinnen und Schüler an den Schulen und über 430 Erzieherinnen und Erzieher gestalten die Freizeit- und Erziehungsaktivitäten in den Internaten. In der DDR wurde der Sport vor allem an den olympischen Sportarten ausgerichtet. An den Sportschulen unterrichtet wurden Boxen, Fechten, Fußball, Gerätturnen, Handball, Judo, Kanurennsport, Leichtathletik, Radsport, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rudern, Schwimmen, Segeln, Volleyball, Wasserspringen und auch Biathlon, Bob, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Nordische Kombination, Rodeln, Skilanglauf und Skispringen. Einige dieser Sportschulen haben das Ende der DDR und die Transformation in das bundes- und landesdeutsche Schulrecht überstanden.

18.09.1952 DDR

Verordnung über die Einrichtungen der vorschulischen Erziehung und Horte zur Betreuung von Kindern, insbesondere berufstätiger Frauen. Die Verordnung regelt die Verlegung der Betreuung von Schulkindern in den Hort. Bis dahin wurden die schulpflichtigen Kinder im Kindergarten mitbetreut. Die erste Durchführungsbestimmung vom 20.09.1952: Kindergärten sind vorschulische Einrichtungen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, in denen vordringlich Kinder berufstätiger Mütter Aufnahme finden. Die Kinder werden in Altersgruppen zusammengefasst, und zwar wird die Gruppe der drei- bis vierjährigen, die Gruppe der vier- bis fünfjährigen und die Gruppe der fünf- bis sechsjährigen Kinder gebildet. Die bisher noch bestehenden Familiengruppen werden aufgelöst. Alle Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krippen, Säuglingsheimen usw.) untergebracht. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig.

06.11.1952 DDR

Verordnung über Wohnungen für Werktätige der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, mit der Wohnungskommissionen der Betriebsgewerkschaftsleitungen Vorschlagsrecht bei der Wohnungsvergabe erhalten.

06.11.1952 DDR

Verordnung über die Errichtung der Deutschen Versicherungsanstalt (DVA). Am 11.05.1953 wird dazu das Gesetz über die Verfahrensordnung beschlossen. Die DVA entsteht aus den fünf öffentlich-rechtlichen Landesversicherungsanstalten der Länder der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Die privaten Versicherungsanstalten bestanden in der SBZ zunächst als Rechtspersönlichkeit weiter. Sie hatten ihre Geschäftstätigkeit in den Ländern und Provinzen in Ermangelung einheitlicher SMAD-Regelungen unterschiedlich fortgesetzt, zum Teil auch zum Ruhen gebracht. Da die Gelder der Versicherungswirtschaft im faschistischen Deutschland zur Kriegführung genutzt wurden, ging die Sowjetische Militäradministration davon aus, dass ihre privatkapitalistische Restauration und Machtentfaltung durch ein staatliches Versicherungswesen zu unterbinden sei. Die Deutsche Zentralfinanzverwaltung (DZFV) war am 19.09.1945 entsprechend eines SMAD-Befehls aufgefordert worden, den Aufbau der Provinzial- und Landesversicherungsanstalten zu beschleunigen. Die Struktur wurde von der sowjetischen Administration vorgegeben. Nach der Wahl der Landtage wurde durch die dann etablierten Landesregierungen die Übernahme noch bestehender privater Versicherungsunternehmen in die Landesversicherungsanstalten verfügt.

Die Deutsche Versicherungsanstalt schließt sich 1969 mit der Vereinigten Großberliner Versicherungsanstalt zur staatlichen Versicherung der DDR zusammen. Ihr obliegt die soziale Absicherung einschließlich der Krankenversicherung von selbständigen Unternehmern, Freiberuflern und Mitgliedern landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften und Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Mit dem Anschluss wir die Staatliche Versicherung der DDR dem westdeutschen Konzern übereignet, der bis zur Befreiung vom Faschismus mit dem Staat personell verflochten, sehr maßgeblich die faschistische Kriegführung mit finanziert, an den Versicherungen für KZ-Betriebe der SS in Auschwitz, Buchenwald und anderswo verdient und im Gefolge der deutschen Truppen im Zweiten Weltkrieg schon einmal, als mächtigstes Versicherungsunternehmen den europäischen Markt übernommen hatte.

1953

 

01.03.1953 DDR

Einführung des Sonderversorgungssystems für Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit als eigenständige soziale Sicherung außerhalb der allgemeinen Rentenversicherung (vergleichbar mit der Beamtenversorgung der BRD).

31.03.1953 BRD

Die im Grundgesetz von 1949 mit Artikel 117 getroffene Festlegung, dass Gesetze, die der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau entgegenstehen, bis März 1953 ihre Gültigkeit behalten dürfen – dann aber durch neue gesetzliche Regelungen abgelöst werden sollen, tritt ein. Es wird zum Stichtag keine gesetzliche Regelung geschaffen und die alten Gesetze, die der Gleichberechtigung entgegenstehen, will die Regierung nicht wieder in Kraft setzen. Bis zum 01.07.1958, dem Inkrafttreten des "Gesetzes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts", wird der rechtsfreie Raum durch Richterrecht ausgefüllt.

14.05.1953 DDR

Beschluss des Zentralkomitees der SED zur Erhöhung der Normen. Ihm folgt am 28.05.1953 der Beschluss des Ministerrates.

19.05.1953 BRD

Bundesvertriebenengesetz. Klärt Rechtsstellungs- und Eingliederungsfragen der Vertriebenen und Flüchtlinge. Vertriebene = Verlust des Wohnsitzes in den deutschen Ostgebieten (Grenzen von 1937) oder im Ausland. Flüchtlinge = Übersiedlung oder Flucht aus der DDR.

17.06.1953 DDR

In Berlin und anderen Städten der DDR beginnen Streiks und Demonstrationen. Vorausgegangen waren im März und April administrative Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Schwerindustrieproduktion, einhergehend mit finanziellen und sozialen Nachteilen für die Werktätigen. Wichtigster Auslöser war die Bekanntmachung des Ministerratsbeschlusses zur Erhöhung der Arbeitsnormen vom 28.05. - er fußte auf einem Beschluss des ZK der SED vom 14. Mai - der nach umfassender Kritik des Präsidiums des ZK der KPdSU am 11.06. zurückgenommen wurde. Die KPdSU orientierte nun auf Verlangsamung des Tempos beim Aufbau des Sozialismus in der DDR. Mit der großen Bauarbeiterdemonstration und ihren ökonomischen Forderungen am 16. Juni in Berlin beginnt die Ausbreitung der Unruhen in der DDR mit hinzutretenden politischen Forderungen. Der Rundfunk im Amerikanischen Sektor RIAS beginnt in der Nacht vom 16. zum 17. Juni zum Generalstreik in der DDR und Ostberlin aufzurufen. Im Gefolge dann das Eingreifen der Sowjetarmee und Änderung der DDR-Regierungspolitik, so die Rücknahme der Normerhöhungen, der Ausbau der Konsumgüterproduktion zu Lasten der Schwerindustrie im Unterschied zu den Bestimmungen des Fünfjahrplanes (26.07.1953: Politik des "Neuen Weges").

25.06.1953 DDR

Bekanntmachung des Beschlusses über die Regelung der Bezahlung ausgefallener Arbeitszeit infolge Arbeitsniederlegungen.

23.07.1953 DDR

Verordnungen über die Erhöhung des Arbeitslohnes der Arbeiter der volkseigenen Wirtschaft und zur Senkung der Einkommenssteuertarife sowie die Aufhebung der Rückstufung von Löhnen und Gehältern.

29.09.1953 DDR

Die Verpflichtung der Weberin Frieda Hockauf aus Zittau, bis Jahresende 45 Meter Stoff in bester Qualität über den Plan herzustellen, führt zu der Wettbewerbslosung "Wie wir heute arbeiten, werden wir morgen leben!"

15.10.1953 DDR

Verordnung zur Besteuerung der Arbeitseinkommen. Damit werden die Steuern für 80 % aller Lohn- und Gehaltsempfänger gesenkt.

20.10.1953 BRD

Bundeskanzler Konrad Adenauer stellt in seiner Regierungserklärung eine umfassende Sozialreform in Aussicht. Die von der Not der Nachkriegszeit diktierte, unsystematische Verabschiedung von Verordnungen und Gesetzen soll durch eine umfassende Gesamtreform abgelöst werden. Blockaden behindern den Prozess; 1955 kommt es als Kompromiss zur Einrichtung eines sogenannten Sozialkabinetts. Unter Vorsitz des Kanzlers wird ein Ministerausschuss für die Sozialreform gebildet. Auf seiner sechsten Sitzung am 13.12.1955 trägt Dr. Wilfried Schreiber vom Verband katholischer Unternehmer einen Plan vor, der die Rentenversicherung nicht mehr als einen Sparprozess für das eigene Alter, sondern als einen Generationenvertrag auffasst, in dem die aktiven Generationen der nicht mehr aktiven die Renten bezahlen (Schreiber-Plan). Die umfassend geplante Sozialreform, reduziert auf eine Rentenreform, führt so am 21.01.1957 zur Verabschiedung dieser populären Reform.

24.10.1953 DDR

Verordnung über die weitere Senkung der Preise bei Lebens- und Genussmitteln sowie Verbrauchsgütern. Damit beschließt der Ministerrat die bisher umfangreichste Preissenkung im Wert von 540 Mio. Mark.

10.12.1953 DDR

Verordnung über die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften. Darin beschließt der Ministerrat der DDR Tariflohnerhöhungen, betriebliche Zusatzrenten, Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Betriebsgesundheitseinrichtungen, zur Erweiterung des Wohnungs- und Eigenheimbaus sowie der Bildung von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) und auch des Arbeiterberufsverkehrs und des Feriendienstes.

1954

 

20.01.1954 DDR

Das Sekretariat des Bundesvorstandes des FDGB beschließt einheitliche Preise für alle FDGB-Ferienplätze und senkt sie um 25 – 50 %.

04.02.1954 DDR

Gesetz über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern bei Eintritt in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG).

22.02.1954 DDR

Anordnung über die laufende gesundheitliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen.

04.03.1954 DDR

Verordnung über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaus (AWG) und Bekanntmachung eines AWG-Musterstatuts. Bis zum Jahresende entstehen über 300 AWG mit ca. 30 000 Mitgliedern.

09.03.1954 DDR

Anordnung über die Einführung einer Zusatzrentenversorgung für Arbeiter und Angestellte in den wichtigsten volkseigenen Betrieben (VEB), wonach 5 % des Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit gewährt werden.

30.03.1954 DDR

Der IV. Parteitag der SED orientiert in den volkseigenen Betrieben auf Selbstkostensenkung bei steigender Erzeugnisqualität, um die Betriebsrentabilität zu erhöhen und das Missverhältnis zwischen notwendig zu steigernder Arbeitsproduktivität und realem Wachstum der Durchschnittslöhne zu beseitigen.

01.07.1954 DDR

Einführung des Sonderversorgungssystems für Mitarbeiter der Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs als eigenständige soziale Sicherung außerhalb der allgemeinen Rentenversicherung (vergleichbar mit der Beamtenversorgung der BRD).

01.07.1954 DDR

Anordnung über die Verkürzung der täglichen Arbeitszeit bei Arbeiten unter besonders schweren und gesundheitsgefährdenden Bedingungen.

02.08.1954 DDR

Einweihung des größten Kursanatoriums des FDGB in Bad Elster.

19.08.1954 DDR

Verordnung über die Neuregelung der Arbeitszeitbegünstigungen für Teilnehmer am Hochschulfernstudium und Fachschulabendstudium.

05.11.1954 DDR

Anordnung über die Aufgaben und die Organisation der Krankenhäuser des staatlichen Gesundheitswesens (Rahmen-Krankenhausordnung).

10.11.1954 DDR

Gemeinsamer Beschluss des FDGB und der Volkssolidarität zur Verbesserung der kulturellen und sozialen Betreuung der Rentner.

13.11.1954 BRD

Kindergeldgesetz. Für jedes dritte und jedes weitere Kind Rechtsanspruch auf Kindergeld. Finanzierung zunächst durch Beiträge der Arbeitgeber und damit eine Ergänzung des Lohns (Arbeitslose gingen leer aus), ab 1961 ab dem zweiten und seit 1975 ab dem ersten Kind. Seit 01.07.1964 wird diese sozialpolitische Maßnahme für Eltern vom Bund getragen und kann als Kinderfreibetrag steuerlich geltend gemacht werden oder wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Weitere familienpolitische Maßnahmen sind das Betreuungsgeld, Ehegattensplitting und Elterngeld.

1955

 

20.01.1955 DDR

Verordnung über die Sozialversicherung für Mitglieder von LPG.

12.02.1955 DDR

Anordnung über die Einsetzung von Gemeindeschwestern und die Besetzung von Geschwulstbetreuungsstellen. Die DDR-typischen Gemeindeschwestern tragen seit Anfang der 50er Jahre dazu bei, in ländlichen Gebieten die Patientenversorgung umzusetzen. Sie verfügen über eine Ausbildung an einer medizinischen Fachschule mit medizinischer Berufspraxis und arbeiten weitgehend selbstständig, sind jedoch an Landambulatorien und staatliche Praxen angebunden und der Sozialverwaltung unterstellt. Weitere Anordnungen dazu folgen am 13.03.1960 und am 29.07.1988. Mit dem Anschluss der DDR wird das erfolgreiche Gemeindeschwesternwesen abgeschafft.

22.12.1955 DDR

Verordnung über Eheschließung und Eheauflösung.

27.12.1955 DDR

Anordnung über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Arbeitsprozess.

1956

 

19.01.1956 DDR

Anordnung über materielle Hilfe für alleinstehende Mütter bei Erkrankung ihrer Kinder.

09.02.1956 DDR

Beschluss des Ministerrates der DDR über die weitere Entwicklung von Körperkultur und Sport, darunter Maßnahmen zur Entwicklung des Massen-, Kinder-, Jugend- und Leistungssports. Im Gefolge der III. Sportkonferenz Ende 1955 fordert er u.a. dazu auf, Untersuchungen über die Geschichte und Organisationen der Körperkultur in Deutschland durchzuführen. Vor allem soll der Beschluss die Weichen stellen für den organisatorisch vereinheitlichenden Umbau aus Kompetenzen des staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport, gewerkschaftlicher Sportvereine und fachlicher Sektionen. Die Neuregelung mündet am 27./28.04.1957, beschlossen von 304 Delegierten aus allen Bereichen und Organisationsteilen des Sports, in die Gründung des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB). Der DTSB wird schnell zur Massenorganisation in der DDR und wird im Rahmen der sozialen Politik gefördert.

15.02.1956 DDR

Tagung des FDGB vom 15.-16.02.1956. Vorgeschlagen werden die vollständige Übernahme der Sozialversicherung und der Aufbau ihrer Verwaltung. Am 23.08.1956 erlässt der Ministerrat der DDR dazu die Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Damit wird dem FDGB die gesamte politische, organisatorische und finanzielle Leistung der Sozialversicherung übertragen.

23.02.1956 DDR

Verordnungen über die allgemeine Sozialfürsorge, die Fürsorge in staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen sowie über staatliche Leistungen an nichtstaatliche Einrichtungen.

02.03.1956 DDR

Verordnung zur Übertragung der Sozialversicherung der Bauern, Handwerker, selbständigen Erwerbstätigen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätigen auf die Deutsche Versicherungsanstalt.

29.03.1956 DDR

Anordnung über die erweiterte Krankenversicherung der Schriftsteller, Komponisten und Musikwissenschaftler sowie der bildenden Künstler.

12.05.1956 DDR

Anordnung über die Befreiung blinder Fernsprechteilnehmer von der Zahlung der Fernsprechgebühren.

05.07.1956 DDR

Anordnung über die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung in den LPG.

12.07.1956 DDR

Anordnung über die Zahlung von Beiträgen bei der Unterbringung von Kindern in kommunalen und betrieblichen Kinderkrippen sowie Dauerheimen.

28.08.1956 DDR

Anordnung über die Gewährung von Ausbildungs- und Wirtschaftshilfen an Lehrlinge und Berufsschüler.

18.09.1956 DDR

Der FDGB beschließt auf seiner Tagung vom 18.-19.09.1956 ein umfassendes Programm zur weiteren Verbesserung und allseitigen Erleichterung des Lebens der werktätigen Frauen und Mädchen.

24.10.1956 BRD

Metallarbeiterstreik in Schleswig-Holstein vom 24.10.1956 bis 15.02.1957. Bei einem der längsten Arbeitskämpfe in der Geschichte der BRD streiken Metallarbeiter für sozialpolitische Forderungen, insbesondere eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und damit für eine Gleichstellung mit den Angestellten. Eine Gesetzesinitiative der SPD in dieser Frage hatten die Regierungsparteien CDU/FDP bis dahin verhindert. Im Angesicht enorm gestiegener Arbeitsunfälle und Invalidisierungen, gerade in der Metallindustrie, wurde die Lösung des Problems immer dringlicher, zumal sich die Betriebsinhaber aus grundsätzlichen Erwägungen weigerten, diese Forderung zu erfüllen. Der Streik nimmt seinen Ausgang in den Zentren der Werftindustrie, die IG-Metall bezieht immer neue Betriebe in den Streik ein, es kommt zu einer enormen Unterstützung durch die Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet, Solidaritätsstreiks kündigen sich an, ausländische Arbeiter erklären sich solidarisch, es streiken rund 30 000. Dem Schlichtungsvorschlag Anfang Dezember 1956 fehlt der Kernpunkt, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der soll parlamentarischer Entscheidung überlassen bleiben. Kanzler Adenauer schaltet sich ein. In einem Berlin-Abkommen werden erstmals Zusagen in dieser Frage gemacht, aber in deutlich geringerem Umfang als durch die Arbeiter gefordert. Die Gewerkschafts- und Streikleitung mobilisiert für die Annahme ihres Kompromisses. Die Mehrheit der streikenden Arbeiter sieht den so propagierten sozialen Fortschritt jedoch nicht. Tumultartige Auseinandersetzungen prägen eine Versammlung von 500 IG-Metall-Funktionären. Die dritte Urabstimmung beschließt mit 76,2 % der 29 488 Stimmberechtigten die Fortführung dieses Streiks; bei einer vierten Abstimmung reicht die Anzahl dann nicht mehr. Der Streik ist erfolgreich, erbringt er doch den Durchbruch für die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten, einen längeren Urlaub, bessere Urlaubsvergütung und bestätigt die Erkenntnis, dass das, was tariflich geregelt werden kann und was nicht, vom gesellschaftlichen Kräfteverhältnis abhängt. Vor dem Hintergrund dieses ersten politischen Streiks im Kontext des Kampfes um einen Rahmentarifvertrag befürchtet die Adenauer-Regierung einen Flächenbrand weiterer Streiks und politischer Forderungen in anderen Branchen. Der Bundestag verabschiedet, auch mit den Stimmen der Regierungsparteien, am 26.07.1956 das "Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle" mit der Verpflichtung, nach zwei Karenztagen sechs Wochen lang einen Zuschuss zum Krankengeld zu zahlen bis zur Höhe von 90 % des Nettolohns.

27.10.1956 BRD

2. Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz). Fördert vor allem den Eigenheimbau neuer Wohnungen, vor allem für Bezieher niedriger Einkommen, Kinderreiche, Schwerbeschädigte, Vertriebene, Kriegsopfer. Bausparkassen u.a. bieten flankierend günstige Kredite an. Das 1. Wohnungsbaugesetz vom 28.03.1950 hatte mit Hilfe von Zuschüssen und Steuervergünstigungen den sozialen Wohnungsbau unterstützt, um breiten Bevölkerungsteilen preiswerten Wohnraum zu verschaffen. Bis 1960 bleibt auch die Mietpreisbindung bestehen.

27.12.1956 DDR

Vorschlag des FDGB zur Neuregelung des Prämienwesens, wonach künftig in den volkseigenen Betrieben ein einheitlicher Prämienfonds für alle Werktätigen sowie ein Kultur- und Sozialfonds gebildet werden sollen.

1957

 

05.01.1957 DDR

Frauenkonferenz des ZK der SED vom 05.-06.01.1957 mit Vertreterinnen der Frauenausschüsse zu Fragen der Verbesserung des Lebens der werktätigen Frauen.

19.01.1957 DDR

Beschluss der Volkskammer der DDR über die schrittweise Verkürzung der Arbeitszeit von der 48- auf die 45-Stundenwoche bei gleichbleibendem Lohn als erste große Verkürzung der Arbeitszeit.

22.01.1957 BRD

Neuregelung des Rentenversicherungsrechts. In dritter Lesung beschließt der Bundestag eine tiefgreifende Reform der seit 1889 bestehenden gesetzlichen Rentenversicherung. Zum Gesetzeswerk gehören: das Arbeiterrentenversicherungs- und Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 23.02.1957, das Gesetz zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung vom 21.05.1957 sowie das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vom 27.07.1957. Das bisherige Kapitaldeckungsverfahren wird zu Gunsten des Umlageverfahrens aufgegeben, die Rente um mehr als 60 % spürbar erhöht und die dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung eingeführt. Die Renten sind nun dynamisch und folgen den Löhnen. Der Paradigmenwechsel lässt die Altersrente nicht mehr als Zuschuss zum Unterhalt gelten, sondern als Lohnersatz, der somit allein zur Sicherung des Lebensstandards ausreichen soll. Nominal (d.h. ohne Berücksichtigung von Kaufkraftunterschieden) waren die Mindestrenten in der Bundesrepublik bis 1957 niedriger als die in der DDR, und die Durchschnittsrenten auf demselben Niveau. Solange das Leistungsniveau der Renten in der Geschichte der BRD erhöht wurde und an eine positive Lohnentwicklung angepasst war, trug die Rentenversicherung maßgeblich dazu bei, in immer stärkerem Maße vor Altersarmut zu schützen. Vorausgegangen war der 1957er Rentenreform 1954 eine statistische Erhebung zur sozialen Lage der Renten- und Unterstützungsempfänger durch das Bundesinnenministerium. 13,9 Mio. Renten- und Unterstützungsfälle lagen deutlich unter den Fürsorgerichtsätzen der BRD. Versprochen wird den Arbeitern und Angestellten nun 1957 ein Altersruhegeld von 60 % des Verdienstes. 1969 beträgt das Altersruhegeld im Durchschnitt noch immer 47,6 %. Mit der Umstellung auf das Umlageverfahren und der Möglichkeit zur Bildung von Rückstellungen wird dem Gesetzgeber zugleich die Verfügungsgewalt über Rückstellungen und Beitragsüberschüsse der Rentenversicherungsträger ermöglicht. Mit dem Rentenversicherungsgesetz vom 28.07.1969 wird auf reines Umlageverfahren umgestellt, da die Versicherungsträger wegen Abschöpfung der Überschüsse keine Rücklagen bilden konnten. 1977 beginnt der Abbau der Leistungen der Rentenversicherung.

01.02.1957 DDR

Anordnung des Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen über den Fortfall von Studiengebühren im Direktstudium an Universitäten, Hoch- und Fachschulen.

28.04.1957 DDR

Gründungsveranstaltung des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) vom 28. bis 29. April 1957 im Haus der Ministerien. Die Massenorganisation entsteht in Verwirklichung des Verfassungsgrundsatzes "Entfaltung körperlicher, geistiger und sittlicher Kräfte jedes Kindes" (Art. 39), mit der Verfassung 1968 in Art. 25 (3) als Sport für alle verankert. Es entsteht eine breite Volkssport-Bewegung. Jedem Bürger wird die Möglichkeit garantiert, Sport zu treiben. Mit der unentgeltlichen Nutzung der Sportstätten, Fahrpreisermäßigungen, dem Versicherungsschutz bei Sportunfällen, dem Kultur- und Sozial-Fonds in den Betrieben werden soziale Voraussetzungen für seine Mitglieder geschaffen. Zehntausende Sportlerinnen und Sportler beteiligen sich an den Turn- und Sportfesten in Leipzig. Im Gefolge des Verbots der KPD in der BRD werden sämtliche gesellschaftlichen Organisationen des Völkerrechtssubjektes DDR zu „Ersatzorganisationen der verbotenen KPD“ erklärt und so wird der DTSB vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs der BRD als verfassungsfeindliche Organisation eingestuft. 1989 hat der DTSB rund 3,2 Millionen Mitglieder in 36 Sportarten, mehr als 10 500 Sportgemeinschaften, über 6000 Gruppen des Anglerverbands und 600 Motorsportclubs.

11.05.1957 DDR

Der Ministerrat der DDR erlässt in Verwirklichung des Vorschlages des FDGB vom 27.12.1956 die Verordnung über den Betriebsprämienfonds sowie den Kultur- und Sozialfonds in volkseigenen und gleichgestellten Betrieben.

01.07.1957 DDR

Einführung des Sonderversorgungssystems für Mitarbeiter der Nationalen Volksarmee als eigenständige soziale Sicherung außerhalb der allgemeinen Rentenversicherung (vergleichbar mit der Beamtenversorgung der BRD).

14.11.1957 DDR

Verordnung über die Melde- und Entschädigungspflicht bei Berufskrankheiten.

1958

 

09.01.1958 DDR

Gesetz über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaus.

28.05.1958 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über die Abschaffung der Lebensmittelkarten und die Festlegung einheitlicher Lebensmittelpreise sowie ein Lohn- und Gehaltszuschlagssystem als Ausgleich für Differenzen zu bisherigen Kartenpreisen. Der Ministerrat erlässt gleichzeitig Verordnungen über konkrete Bedingungen der Zahlung von Zuschlägen für Wirtschaftszweige und Bevölkerungs- und Berufsgruppen.

01.07.1958 BRD

Das am 03.05.1958 verabschiedete „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ wird im bürgerlichen Recht verankert. Befugnisse der Ehefrau werden erweitert (vor allem im Familien-, Ehe- und Vermögensrecht). Entscheidungsbefugnis des Ehemanns "in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden Angelegenheiten" (u.a. Wohnort und Wohnung) ist aufgehoben. Der Frau obliegt nach wie vor primär die Haushaltsführung. Sie kann erwerbstätig sein, "soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist". Mit dem Gesetz ist nun nach 8 Jahren Artikel 3 des Grundgesetzes umgesetzt, dem das seit 1896 geltende BGB zuwider lief, wonach der Mann das Oberhaupt der Familie sei, und dessen grundgesetzlich genehmigte Übergangsfrist bereits am 31.03.1953 abgelaufen war. Die CDU/CSU hatte im Vorfeld noch vehement um das Letztentscheidungsrecht des Mannes gekämpft. 1957 wurde noch hitzig darum debattiert, ob Frauen erwerbstätig sein dürfen. Bisher konnte der Ehemann seiner Frau verbieten, einen Beruf auszuüben. Der Kompromiss lautet: die Frau könne arbeiten gehen, solange sie Mann und Kinder nicht vernachlässige. Eingeführt wird auch die Zugewinngemeinschaft, wonach gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt wird und von der Frau eingebrachtes Vermögen nicht automatisch dem Mann zugehört.

01.09.1958 DDR

Einführung des Unterrichtstages in der Produktion (UTP) für die Klassen 7 bis 10 und Einführung in die sozialistische Produktion in Industrie und Landwirtschaft (ESP) für die Klassen 9 bis 12 der allgemeinbildenden Schulen.

1959

 

01.01.1959 DDR

Einführung der drei Systeme der Altersversorgung der Ärzte und Zahnärzte in privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis und der Tierärzte in eigener Praxis.

19.02.1959 DDR

Verordnung über die Sozialversicherungspflicht der Mitglieder der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG).

19.02.1959 DDR

Der Ministerrat beschließt Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der Berg- und Chemiearbeiter sowie der Lehrer und Erzieher.

24.03.1959 BRD

Beginn der Privatisierung von Bundesvermögen. In der BRD gab es keine Verstaatlichung von Unternehmen, jedoch war der Staat Eigentümer von Unternehmen ihrer Rechtsvorgänger (Preussag, VW, Veba …). Nach Auffassung von Vizekanzler Ludwig Erhard habe der Staat sich nicht unternehmerisch zu betätigen. Das wirtschaftspolitische Ziel der Privatisierung von Staatsbetrieben sollte verbunden werden mit dem gesellschaftspolitischen Ziel der Eigentumsbildung der Bevölkerung durch kleingestückelte Volksaktien zu günstigen Konditionen. 1958 wurde beim Bundesschatzministerium ein Privatisierungsbeirat gebildet. Gemäß Beschluss des CDU-Parteitages im Mai 1957 sollte der Konzentration von Kapitalbildung in der Hand des Staates und der privaten Unternehmen mit einer breiten Eigentumsbildung entgegengewirkt werden. Am 24. März 1959 werden die ersten Volksaktien (Preussag-Aktien) ausgegeben. Die Aktien sollen dazu anregen, neben Eigentum an Konsumgütern auch Eigentum an Produktionsmitteln zu bilden. 1971 stellt der Bericht zur Sparförderung des Bundeskabinetts fest, dass die Teilprivatisierung von Preussag, VW und Veba ein Fehlschlag war. Nur noch knapp die Hälfte der Aktien befindet sich in den Händen begünstigter Ersterwerber. Beim Anschluss der DDR und Übernahme der DDR-Wirtschaft kommt die Idee der Volksaktie nicht zum Tragen.

26.03.1959 DDR

Der Ministerrat beschließt Lohn- und Gehaltserhöhungen für Arbeiter und Angestellte der Deutschen Post u. a. Wirtschaftszweige, darunter des staatlichen Gesundheitswesens.

09.04.1959 DDR

Der Ministerrat beschließt Lohn- und Gehaltserhöhungen für Beschäftigte in der Bauindustrie, im Verkehrswesen und in kulturellen Einrichtungen sowie der Leichtindustrie und des Handels.

09.04.1959 DDR

Verordnung über die Erhöhung von Renten der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten, der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften und der Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte.

24.04.1959 DDR

In Bitterfeld findet am 24./25. April 1964 eine kulturpolitische Konferenz statt. Überwunden werden soll in der DDR die Trennung von Kunst und Leben sowie die Entfremdung zwischen Künstler und Volk. Gefordert wird, insbesondere die Kunst von Laien bzw. die Zusammenarbeit von Künstlern und Arbeitern in den Betrieben zu fördern („Bitterfelder Weg“). Vor diesem Hintergrund entsteht überall in der DDR eine Bewegung des künstlerischen Volksschaffens, die sozialpolitisch unterstützt und gefördert wird. 1989 umfassen die kommunalen und betrieblichen Kulturhäuser 70 000 Mitglieder in 5000 Zirkeln für Malerei und Grafik, für Plastik und Keramik, für Schnitzen und Holzgestaltung sowie für Textilkunst. Die finanzielle Förderung des künstlerischen Volksschaffens erfolgt durch Staat und Kommunen, Gewerkschaft und Betriebe, Schulen und Hochschulen sowie durch die Jugend- und Frauenorganisation und den Kulturbund und nicht zuletzt durch den Verband Bildender Künstler der DDR, dessen Mitglieder vielerorts als Zirkelleiter tätig sind. Neben dem Bildnerischen Volksschaffen bestanden bereits seit Kriegsende Amateurtheater, oftmals als Weiterführung von Theatergruppen, die sich unter Soldaten in alliierter Gefangenschaft entwickelt hatten. Auch die Schauspieler Eberhard Esche (DDR)und Klaus Kinski (BRD) begannen dergestalt gemeinsam ihre Laufbahn. Bereits am 01.04.1946 war in Sachsen ein Amt für Laienkunst gebildet worden.

30.04.1959 DDR

Verordnung über die Sozialversicherungspflicht für Mitglieder der PGH werktätiger Fischer.

13.05.1959 DDR

Verordnung über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen.

12.06.1959 DDR

Zum ersten Mal finden vom 12.-21.06.1959 die sodann bis 1988 jährlichen Arbeiterfestspiele der DDR statt. Diese Kulturfeste vereinen in- und ausländische Berufs- und Volkskünstler aus den Bereichen Literatur, Theater, Musik und Bildende Kunst. Das Volkskunstschaffen gehört in der DDR zu den sozialpolitisch unterstützten Maßnahmen.

08.07.1959 DDR

Verordnung über die Erhöhung von Renten der Sozialversicherung für Bauern, Handwerker, selbstständige Erwerbstätige und Unternehmer sowie Freiberufler und der Renten aus freiwilliger Versicherung.

21.08.1959 DDR

Der Ministerrat beschließt Lohnerhöhungen für Werktätige der Energie-, Gas- und Wasserwirtschaft.

02.10.1959 DDR

Der Ministerrat beschließt Lohnerhöhungen für Beschäftigte des Verkehrswesens, des Deutschen Reisebüros, der Deutschen Post und des Meteorologischen- und Hydrologischen Dienstes der DDR.

02.12.1959 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR, das vorsieht, die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule bis 1964 schrittweise und für alle Kinder einzuführen.

09.12.1959 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über die Finanzierung des Neubaus von staatlichen Einrichtungen für die gesundheitliche, soziale und kulturelle Betreuung der Bevölkerung.

1960

 

18.03.1960 DDR

Der Ministerrat beschließt Lohnerhöhungen für Beschäftigte der städtischen Nahverkehrsbetriebe, des Kraft- und Werksverkehrs, der Binnenschifffahrt, der Müll- und Fäkalienabfuhrbetriebe sowie der Transportbetriebe der Deutschen Reichsbahn.

27.03.1960 DDR

Auf der 8. Tagung des FDGB-Bundesvorstandes wird die bisherige Diskussion zum Entwurf des neuen Arbeitsgesetzes ausgewertet. Tendenzen der Gleichmacherei und der Missachtung des sozialistischen Leistungsprinzips werden kritisiert.

12.04.1960 DDR

Die Volkskammer behandelt den Entwurf des Gesetzbuches der Arbeit der DDR. Es widerspiegelt den neuen Charakter der Arbeit und die neue Rolle der Werktätigen unter sozialistischen Produktionsverhältnissen und fasst das gesamte Arbeitsrecht in einem einzigen Gesetzeswerk zusammen. Damit werden die in der Verfassung der DDR garantierten Grundrechte ausgestaltet: Das Recht auf Arbeit, Mitbestimmung und Mitgestaltung, die Ansprüche aller Werktätigen auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit, auf Freizeit und Erholung, auf Teilnahme am kulturellen Leben, auf Fürsorge im Alter und bei Invalidität sowie auf Absicherung bei Krankheit und Unfällen. Der Entwurf wird am 15.11.1960 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.

16.05.1960 DDR

Die zentrale Frauenkonferenz des FDGB erörtert mit Vorsitzenden betrieblicher Frauenausschüsse neue Möglichkeiten zur Qualifizierung und Förderung werktätiger Frauen.

03.06.1960 DDR

Einweihung des ersten FDGB-Urlauberdorfes in Boltenhagen an der Ostsee.

23.06.1960 BRD

Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft. Damit wird der letzte große Bereich staatlicher Bewirtschaftung aufgegeben. Die Miethöhe wird nicht zum Gegenstand sozialer Schutzvorschriften gemacht. Änderungskündigungen zur Durchsetzung von Mieterhöhungen nehmen zu.

29.06.1960 DDR

Der Ministerrat beschließt die Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub. Geregelt wird die Verkürzung der Arbeitszeit für Jugendliche und Werktätige bei besonders schwerer bzw. gesundheitsgefährdender Arbeit.

09.08.1960 BRD

Jugendarbeitsschutzgesetz. Verbietet Kinderarbeit. Mindestalter für Beschäftigung 14 Jahre. Verbot von Akkord- und Fließbandarbeit.

1961

 

12.04.1961 DDR

Das Gesetzbuch der Arbeit der DDR wird von der Volkskammer verabschiedet und tritt am 01.07.1961 in Kraft. Es löst das Gesetz der Arbeit aus dem Jahr 1950 ab. 7 Mio. Bürger haben sich an dessen Beratung beteiligt. Das Recht auf einen Arbeitsplatz sowie gleicher Lohn für gleiche Leistung bei Bezahlung nach Quantität und Qualität werden gewährleistet und auch die Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Planung der Wirtschaft. In diesem Gesetz werden auch wichtige Grundlagen für die Entfaltung der Talente und Fähigkeiten der Frauen und ihre gleichberechtigte Arbeit verankert.

30.06.1961 BRD

Bundessozialhilfegesetz, tritt am 01.07.1962 in Kraft. Sozialhilfe wird als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in "besonderen Lebenslagen" gewährt. "Wenn alle anderen Hilfen versagen …" (Prinzip des Nachrangs/Subsidiarität).

13.08.1961 DDR

Schließung der Staatsgrenze der DDR zur BRD, die zugleich Grenze des sozialistischen und des kapitalistischen Blocks bildet (Mauer). Ursächlich ist die jahrelange, politisch forcierte Abwerbung von in der DDR mit hohem Aufwand ausgebildeten Fachkräften und Spezialisten zur absolut kostenfreien Deckung des Arbeitskräftebedarfs in der BRD. Die BRD nutzte bis zum 13. August dafür ihre Ressourcen- und Wirtschaftsstärke (gekräftigt durch Marshallplan, kaum Reparationen) mit der damit verbundenen konsumtiven Ausstrahlung und anziehende Reise- und Lebensgestaltungsmöglichkeiten. Mit der Mauer erholt sich das Produktions- und Dienstleistungssystem in der DDR und ermöglicht wieder Proportionalität seiner auf planvolle Produktion und Bedürfnisbefriedigung sowie Vollbeschäftigung ausgerichteten Entwicklung. Die um 1960 erreichte Vollbeschäftigung bleibt in der DDR bis zu ihrem Ende 1989 erhalten.

16.12.1961 DDR

Kommuniqué des Politbüros der SED "Die Frauen - der Frieden und der Sozialismus" orientiert auf die Entwicklung angemessener Rahmenbedingungen für Frauen, für die anstehende Industrialisierung, auch in der Landwirtschaft. Das Frauensonderstudium wird für einige Jahre an Universitäten, Hoch- und Fachschulen angeboten. Der Internationale Frauentag ist eingebunden in diese Aufgabenstellung und soll nun vor allem Frauen mobilisieren, sich für qualifizierte Berufe und Leitungsfunktionen zu entscheiden. Es seien noch Maßnahmen festzulegen, die zu einer Erhöhung des Anteils von Frauen in mittleren und leitenden Funktionen führen. Eine wichtige Voraussetzung dafür sei die Ausarbeitung von Frauenförderplänen in den Betrieben.

21.12.1961 DDR

Der Ministerrat beschließt die Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Sie gestaltet neben der Richtlinie über die Beschwerdekommission für Sozialversicherung des FDGB vom 23.06.1961, die Krankenordnung vom 21.06.1961 u.a. die sich aus dem neuen Gesetzbuch der Arbeit ergebenden grundlegenden Rechte der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften aus.

1962

 

01.03.1962 DDR

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen FDGB, Demokratischem Frauenbund Deutschlands und dem Sozialverband Volkssolidarität zur Unterstützung und Entlastung werktätiger Frauen, insbesondere durch Hilfe bei der Kinderbetreuung und Hausarbeit.

19.04.1962 DDR

Der Ministerrat beschließt in Umsetzung des Kommuniqués vom 16.12.1961 die „Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der Frauen und Mädchen“.

04.07.1962 DDR

Einführung des Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung mit der ersten Durchführungsbestimmung der Verordnung zur Verbesserung der Arbeitskräftelenkung und Berufsberatung vom 24.08.1961. Einen Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung erhält jeder Bürger mit Beginn des ersten Beschäftigungsverhältnisses, der Ausbildung oder des Studiums. In ihn werden die Ausbildung, der berufliche Werdegang, die Versicherungsverhältnisse, das Einkommen, Pflegezeiten, Krankheits- und Arbeitsausfalltage und Angaben zur FZR (Freiwillige Zusatzrentenversicherung) und Gesundheitsdaten eingetragen (Diagnosen, ambulante und stationäre Heilbehandlungen und Krankschreibungen, die verordneten Heil- und Hilfsmittel, Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen usw.). Die Diagnosen sind verschlüsselt als Kode enthalten. Nach dem Anschluss werden Daten aus den Sozialversicherungsausweisen zur Dauer der Beschäftigung, Höhe des Arbeitsverdienstes und der Arbeitsunfähigkeit, ggf. auch die Angaben zur Schul-, Hochschul- und Ausbildungszeit durch die Rentenversicherung der BRD übernommen. Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung war in der DDR ein zusätzliches Angebot der Sozialversicherung, zu dem es in der Bundesrepublik keine Entsprechung gibt, und Arbeitslosenzeiten kamen in der DDR nicht vor.

04.07.1962 DDR

Verordnung zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Werktätigen im Betrieb (Arbeitsschutzverordnung).

27.09.1962 DDR

Verordnung über die Bildungseinrichtungen zur Erwachsenenqualifizierung.

1963

 

08.01.1963 BRD

Bundesurlaubsgesetz. Jedem Arbeitnehmer stehen jährlich mindestens 18 Werktage bezahlten Urlaubs zu.

17.04.1963 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz zur Änderung des Gesetzbuches der Arbeit und gleicht es damit dem Gerichtsverfassungsgesetz an. Geregelt wird u.a. die Wahl von Konfliktkommissionen in Betrieben mit staatlicher Beteiligung.

11.06.1963 DDR

Einführung des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖS) als fortschrittliches System sozialistischer Gesellschaftsgestaltung in der DDR, einer Zeit der Aufbruchstimmung. Das NÖS begann mit dem Beschluss einer Richtlinie durch den Ministerrat am 11. März 1963 und wird im September 1970 gestoppt. Das NÖS versucht die staatliche Planung (Planwirtschaft) zu Gunsten einer nur noch Perspektivplanung zu relativieren, fordert wissenschaftliche, nicht politische Führungstätigkeit und postuliert als wirtschafts- und produktionsbefördernde Triebkraft ein in sich geschlossenes System ökonomischer Hebel. Dieses System beinhaltet auch die Verfügungsgewalt der Betriebe über Gewinnanteile und damit auch die Eigenerwirtschaftung der Mittel für Erweiterungsinvestitionen ohne Abführung zur zentralstaatlichen Umverteilung, die Durchsetzung ihrer vollen Außenhandelsverantwortung wie auch Überlegungen zum Abbau von Preissubventionen für Waren des Bevölkerungsbedarfs in der DDR. Triebkräfte für die Steigerung der Arbeitsproduktivität sollten an der Lohntüte der Produzenten anknüpfen. Das NÖS scheiterte am inkonsequenten Aufbau, der die staatliche Verfügungsgewalt über die Produktionsfonds nicht anrührte und in dieser Frage Funktionärskreise spaltete, an dem sowjetischen Einspruch, der sein System des zentralisierten Eigentums, unmittelbar kombiniert mit politischer Macht als Maßstab im RGW (Führungsdominanz) verstand und daran, an der Idee des (administrativen) Planes, verabsolutiert zu einer objektiven Gesetzmäßigkeit des Sozialismus, festgehalten zu haben. Das NÖS hätte der Tatsache Rechnung getragen, dass auch in einer sozialistischen Volkswirtschaft Betriebe eigene ökonomische Interessen haben, Gewinn erwirtschaften wollen und dass diese Interessen über die Preise, bis hin zum Endverbraucher, beeinflusst werden. Das NÖS hätte so zu einem ganz neuen Gesellschaftskonzept führen können, bei dem sozialpolitische Leistungen, wirtschaftlich untersetzt, im ausgeglichenen und die Menschen motivierenden Verhältnis gestanden hätten.

30.07.1963 DDR

Beschluss des Ministerrates zur Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen. Er regelt die Gewährung von Schichtprämien, die Verlängerung des Schwangerschafts- und Wochenurlaubes sowie Rentenerhöhung. Auf der Grundlage dieser Ministerratsrichtlinie werden mit Wirkung ab dem 01.01.1964 am 05.09.1963 Verordnungen über die Gewährung von Schichtprämien, die Verlängerung des Schwangerschafts- und Wochenurlaubes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Schwangerschaft), über Rentenerhöhungen in Abhängigkeit von Arbeitsjahren, Erhöhung der Witwen- und Waisenrenten und über leistungsabhängigen Zusatzurlaub beschlossen.

19.11.1963 DDR

Der 6. FDGB-Kongress betont die Verantwortung bei der Entwicklung der sozialistischen Demokratie und für die Einheit von Produktivitätssteigerung und Verbesserung des Lebensniveaus. Vorgeschlagen werden neue Lohn- und Prämienformen.

21.11.1963 DDR

Verordnung über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG). Größere Wartezeiten sollen verringert werden. Die Verordnung und in der Folge ein neues Musterstatut begrenzen die autonomen genossenschaftlichen Entwicklungspotentiale. Dazu zählen Festlegungen von Wohnungszahlen, Aufnahmestopps für neue Mitglieder, Begrenzung der Wohnungsgrößen bis zu Vorschriften, die die Wohnungsvergabe und den Verteilerschlüssel betreffen. In der Folge sinkt der Anteil der AWGs am Wohnungsneubau der DDR von 58 % im Jahr 1961 auf 17 % im Jahr 1971. Wohnungssuchende stellen einen Antrag beim städtischen Wohnungsamt, dort werden Dringlichkeitslisten erarbeitet. Zu Betriebskontingenten entscheidet die betriebliche Wohnungskommission; Auswahlkriterien sind Schichtarbeit, kinderreiche Familien, langjährig Beschäftigte.

1964

 

30.01.1964 DDR

Beschlüsse des Ministerrates über die Durchführung der Direktive "Neue Technik - neue Normen", nach der die Werktätigen noch stärker in die Ausarbeitung technisch begründeter Arbeitsnormen einzubeziehen sind, und über die Verwendung des einheitlichen Prämienfonds und seiner Finanzierungsquellen sowie dessen Höhe in Abhängigkeit von der Erfüllung des betrieblichen Gewinnplanes.

30.01.1964 DDR

Beschluss des Ministerrates und des FDGB-Bundesvorstandes über die Verwendung des Bildungs- und Sozialfonds in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten und dem Frauenanteil.

04.05.1964 DDR

Die Volkskammer beschließt das zweite Jugendgesetz, mit dem die Initiative Jugendlicher bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport zu fördern ist.

25.09.1964 DDR

Der Ministerrat erlässt Grundsätze zur Erhöhung des kulturell technischen Niveaus und zur Verbesserung der gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen auf den Großbaustellen.

1965

 

13.02.1965 DDR

Verordnung Nr. 3 über die Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen (Feierabendheime sind Dauerheime für noch nicht pflegebedürftige Menschen im Rentenalter, Altersheime).

25.02.1965 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem, womit ein einheitlicher Bildungs- und Erziehungsprozess begründet wird. Herangebildet werden sollen "allseitig und harmonisch entwickelte sozialistische Persönlichkeiten". Festgeschrieben wird ein durchgängiges Bildungssystem: 1. Vorschulerziehung (Kinderkrippen, Kindergärten); 2. Polytechnische Oberschule (POS) oder allgemeinbildende Spezialschulen; 3. Berufsausbildung; 4. Einrichtungen zur Hochschulreife (u.a. Erweiterte Oberschulen EOS, Abiturklassen der Berufsausbildung); 5. Ingenieur- und Fachschulen; 6. Universitäten und Hochschulen; 7. umfassende Aus- und Weiterbildung der Werktätigen. Die Struktur besteht erfolgreich bis 1990. Schule in der DDR ist charakterisiert durch hohen Leistungsanspruch, anwendungsbezogene Stoffkonzepte und Verbindung zur Betriebspraxis. Den Kern bildet die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Ende der siebziger Jahre erreicht ist. Dem Schulunterricht geht der schulvorbereitend gestaltete, von nahezu allen Kindern besuchte Kindergarten voraus. Der Unterricht wird ergänzt durch Schulhort, Arbeitsgemeinschaften und Freizeiteinrichtungen. Günstig wirken die relativ geringe Unterrichtsverpflichtung und gegenseitige Unterstützung der Lehrenden sowie ihre verbindliche, praxisnahe schulstufenbezogene Fortbildung. Dazu geringe Klassenstärken ohne nennenswerten Stundenausfall und seit den 70er Jahren kleine wohnortnahe Schulen.

22.04.1965 DDR

Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe (Jugendwerkhof). Damit werden die Jugendwerkhöfe aus der Zuständigkeit der Räte der Kreise herausgelöst und den Räten der Bezirke, Abteilung Volksbildung unterstellt. Damit wird der Schwerpunktsetzung Rechnung getragen, den Jugendlichen Schulabschlüsse und im Gefolge Berufsabschlüsse zu ermöglichen.

05.08.1965 DDR

Der Ministerrat verpflichtet die Betriebe, einen ständigen Planteil Arbeits- und Lebensbedingungen zum Betriebsplan zu erarbeiten.

Der einzige geschlossene Jugendwerkhof (Torgau, Bezirk Leipzig) wird zentral durch das Ministerium für Volksbildung angeleitet.

09.12.1965 DDR

Der Ministerrat beschließt die Verordnung über die Schul- und Kinderspeisung.

20.12.1965 DDR

Die Volkskammer beschließt mit Wirkung ab dem 01.04.1966 das Familiengesetzbuch der DDR. Es sichert die Förderung der Familie durch Staat und Gesellschaft nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter. Ziel ist es, unter den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen der sozialen Sicherheit die Familienbeziehungen zu fördern, dem Recht jedes Familienmitgliedes zu dienen, Familienkonflikten vorzubeugen und auftretende Konflikte zu überwinden. Geregelt werden dazu die Pflichten und Aufgaben der staatlichen Organe.

22.12.1965 DDR

Beschluss des Ministerrates über die Einführung der "5-Tage-Arbeitswoche für jede zweite Woche" und die Verkürzung der Arbeitszeit von 48 auf 45 Stunden.

1966

 

03.03.1966 DDR

Verordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Jugendhilfe. Sie ändert die Verordnung vom 25.04.1965. Berücksichtigt werden die aktuellen Änderungen des Familiengesetzbuches vom 20.12.1965. In dieser Fassung bleibt sie bis zum Anschluss der DDR in Kraft. Zu Grunde liegt das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25.02.1965. Die neue Verordnung hebt das bisherige Nebeneinander verschiedener Rechtsvorschriften auf und baut das System hauptamtlicher Jugendhilfe und ehrenamtlicher Organe aus. Ehrenamtlich arbeiten auf Kreisebene die Jugendhilfekommission, im Bezirk der Jugendhilfeausschuss und der Vormundschaftsrat und für das ganze Land ein zentraler Jugendhilfeausschuss. Er ist der Abteilung Jugendhilfe des Ministeriums für Volksbildung beigeordnet. Für Maßnahmen, die einen Eingriff in die Erziehungsrechte der Eltern beinhalten (Anordnung von Erziehungsmaßnahmen, wie Auferlegung bestimmter Pflichten oder Anordnung von Heimerziehung, die Übertragung des Erziehungsrechts, Ausschluss vom Umgang mit dem Kind, Adoptionen), sind Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses erforderlich, der aus drei bis fünf in der Erziehungsarbeit erfahrenen Bürgern besteht.

07.04.1965 DDR

Schrittweise Einführung von Jahresendprämien. Grundlage ist die Richtlinie des Ministerrates und des FDGB über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds in den volkseigenen und gleichgestellten Betrieben.

29.04.1966 DDR

Beschluss des FDGB zur Förderung der Neuererbewegung, wonach neben der betrieblichen Rationalisierung auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den Mittelpunkt gerückt wird.

22.09.1966 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz zum Schutz der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der DDR.

23.11.1966 DDR

Die Volkskammer beschließt das zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit, womit die Rechte und Verantwortung der Gewerkschaften bei der Entwicklung neuer Lohnformen erweitert werden, ihnen das Recht erteilt wird, an der Ausarbeitung von Rationalisierungskonzepten sowie von Perspektiv- und Jahresplänen mitzuwirken.

1967

 

20.01.1967 DDR

Der Kreisausschuss der Nationalen Front Torgau ruft alle Bürger zum Wettbewerb "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!" auf, aus dem in den nächsten Jahren eine große Massenbewegung entsteht.

25.01.1967 DDR

Anfang 1967 werden erstmals in großem Maßstab Jahresendprämien an die Werktätigen volkseigener Betreibe gezahlt, die durchschnittlich 63,3 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes betragen.

09.02.1967 DDR

Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes. Danach hat der Betrieb im Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen auch den Schutz von Leben und Gesundheit der Werktätigen, die Verbesserung der Arbeiterversorgung, der gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Betreuung sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu sichern.

14.02.1967 BRD

Erste konzertierte Aktion. Gesprächsrunde von Vertretern des Staates, der Tarifpartner und der Wissenschaft, um ihr Handeln in der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu beraten und abzustimmen.

03.05.1967 DDR

Der Ministerrat beschließt die Verordnung zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen: Eingeführt wird die durchgängige Fünf-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 43,75 Stunden, bei Wegfall von 4 allgemeinen und zwei landesgesetzlichen Feiertagen. Der Mindesturlaub wird von 12 auf 15 Werktage angehoben. Staatliches Kindergeld erhalten ab 01.07.1967 Familien mit vier und mehr Kindern, und sie sind bevorzugt mit angemessenem Wohnraum zu versorgen und mit Mietzuschüssen zu unterstützen.

01.06.1967 DDR

Verordnung des Ministerrates über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes.

08.06.1967 BRD

Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Das Stabilitätsgesetz orientiert die staatliche Wirtschaftspolitik auf die Stabilität des Preisniveaus, auf hohen Beschäftigungsgrad (Vollbeschäftigung), außenwirtschaftliches Gleichgewicht und stetiges, angemessenes Wirtschaftswachstum. Es dient antizyklischer Wirtschaftspolitik und bildet die Grundlage für Fiskalpolitik, die sich an den Lehren des Keynesianismus orientiert. Durch die Bundesbank und im Gefolge die Bundesregierung wird in den 1970er Jahren der Rückzug aus der Beschäftigungs- und Konjunkturpolitik eingeleitet. Die begleitenden Medien-Kampagnen richten sich gegen Konjunkturprogramme und flankieren den Rückzug aus aktiver Beschäftigungspolitik. Für Debatten sorgt im Oktober 1972 noch die Aussage des damaligen Minister Schmidt, 5 % Arbeitslosigkeit seien schwerer zu ertragen als 5 % Preissteigerung.

14.06.1967 DDR

Zweite Verordnung über die Finanzierung von Baumaßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum.

14.09.1967 DDR

Verordnung über die Lenkung von Wohnraum.

20.10.1967 DDR

Verordnung über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden Schulen (Schulordnung).

20.10.1967 DDR

Verordnung des Ministerrates über die Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds, dessen Höhe damit erstmals vom erwirtschafteten Nettogewinn und so von der Leistung der Betriebe abhängig ist.

1968

 

01.01.1968 BRD

Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Angestelltenversicherung. Unabhängig von der Höhe ihres Einkommens sind alle Angestellten versicherungspflichtig. Ab gewissen Einkommensgrenzen Wahl möglich zwischen gesetzlicher Renten- und privater Lebensversicherung.

31.01.1968 DDR

Die Volkskammer unterbreitet den Entwurf einer neuen sozialistischen Verfassung, deren Ausarbeitung in einer Verfassungskommission sie am 01.12.1967 beschlossen hatte. An der Aussprache beteiligen sich ca. 11 Mio. Bürger. 12 454 Änderungsvorschläge werden eingebracht.

15.03.1968 DDR

Auf der Grundlage des "Erlasses des Staatsrates zur Weiterentwicklung des Rentenrechts und zur Verbesserung der materiellen Lage der Rentner und der Leistungen der Sozialversicherung" werden Verordnungen über den Mindestlohn, über die Anrechnung eines Jahres als versicherungspflichtige Tätigkeit für Frauen für jedes geborene oder bis zum dritten Lebensjahr angenommene Kind, über freiwillige Zusatzrente, Fortbestehen freiwilliger Versicherung bei Alters- und Invalidenrente sowie Verordnungen über die Allgemeine Sozialfürsorge und über die Verbesserung der Fürsorge in den staatlichen Feierabend- und Pflegeheimen erlassen.

06.04.1968 DDR

Am Volksentscheid über die neue Verfassung der DDR beteiligen sich 98,05 % der stimmberechtigten Bevölkerung. 94,49 % stimmen mit ja. Damit tritt die Verfassung am 8. April in Kraft. Die Verfassung enthält erweiterte soziale Rechte. Das vormalige Streikrecht ist gestrichen. Das ist der letzte Volksentscheid über eine Verfassung in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts. Der Anschluss der DDR an die BRD erfolgt 1990 als Parlamentsbeschluss.

27.05.1968 DDR

Beschluss einer Richtlinie durch den Bundesvorstand des FDGB über die Aufgaben und Arbeitsweisen der Wohnungskommissionen der Betriebsgewerkschaftsleitungen im Zusammenhang mit deren erweiterten Rechten bei der Wohnungsvergabe.

10.06.1968 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte, womit die Konfliktkommissionen den Rang von gesellschaftlichen Gerichten erhalten und zuständig sind für: Arbeitsstreitigkeiten, Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Schulpflicht sowie für einfache zivilrechtliche und andere Rechtsstreitigkeiten.

17.07.1968 DDR

Der Ministerrat beschließt eine Verordnung über die Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Räten der Städte und Gemeinden und den Betrieben zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen.

01.08.1968 DDR

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der SED.

16.08.1968 DDR

Anordnung über die Sicherung einer festen Ordnung in den Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergartenordnung).

16.09.1968 DDR

Beschluss des Bundesvorstandes des FDGB über die Verbesserung der Arbeit mit den Veteranen und älteren Werktätigen.

10.10.1968 BRD

Konstituierung eines Sozialkabinetts unter Vorsitz des Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesinger. Geschäftsführer ist der Bundesarbeitsminister. Der Beschluss zu seiner Bildung wurde von der Regierung bei den Beratungen zum Bundeshaushalt im Zuge der Finanzplanung gefasst. Durch das Bundesarbeitsministerium wird am 23.11.1968 ein Bericht unter dem Titel "Sozialbudget" fertiggestellt. Prämisse der Regierungspolitik ist, dass nun sozialer Fortschritt Wirtschaftswachstum voraussetzt.

1969

 

26.03.1969 DDR

Verordnung zum Schutze der Kinder und Jugendlichen.

30.05.1969 DDR

Beschluss des Ministerrates über "Grundsätze und Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der medizinischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bürger im höheren Lebensalter und zur Förderung ihrer stärkeren Einbeziehung in das gesellschaftliche Leben sowie über Hauptkomplexe der Alternsforschung“. Das ist der erste gesamtgesellschaftliche Altenplan auf deutschem Boden, und er wird beendet mit dem Anschluss der DDR. In diesem Altenplan werden die Leitlinien und Schwerpunkte der künftigen Altenpolitik festgelegt. Zur Verwirklichung dieses Beschlusses wird im selben Jahr eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, an der alle gesellschaftlichen Akteure beteiligt sind (die Ministerien für Gesundheitswesen und für Kultur, das staatliche Komitee für Körperkultur und Sport, der Nationalrat der Nationalen Front, der Sozialverband Volkssolidarität, die Gewerkschaft, der Frauenverband, das DRK, der Deutsche Turn- und Sportbund sowie Jugendverband und Pionierorganisation). Das Ministerium für Gesundheitswesen weist 1970 mit einer Richtlinie den Partnern detaillierte Aufgaben zu (Fürsorge, Integration und Partizipation, Sicherung des Rechts auf Arbeit, Schaffung leistungsgerechter Arbeitsplätze, medizinische und soziale Betreuung, Verbesserung der Wohnverhältnisse etc.). Es werden in den Bezirken, Kreisen und Stadtbezirken der Großstädte zur komplexen Betreuung älterer Bürger amtliche Koordinierungsgruppen geschaffen. In den Betrieben sorgt die Gewerkschaft dafür, dass ihre früheren Betriebsmitglieder am preiswerten Werksküchenessen teilnehmen können. Sie werden bei der Vergabe von Urlaubsplätzen und Kuren berücksichtigt, sind in das Betriebsleben integriert (Sport- und andere Veranstaltungen, Ausflüge, Bildungsmaßnahmen, Feiern), und auch bei der Renovierung ihrer Wohnung werden sie unterstützt. (1988 betrifft das die kostenlose Renovierung von 173 000 Rentnerwohnungen.) Durch den betrieblichen und ehrenamtlichen gesellschaftlichen Einsatz wird der Tatsache Rechnung getragen, dass durch Vorrang-Wohnungsvergabe an junge Familien ältere Menschen überdurchschnittlich in verschlissenen Altbauwohnungen leben. Die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zahlen ihren Rentnern einen monatlichen Beitrag für das in die Genossenschaft eingebrachte Vermögen. Die Rentner bekommen das Futter für individuelle Viehwirtschaft geliefert und werden ebenso bei Haus- oder Wohnungsreparaturen unterstützt. Die kulturellen und gastronomischen Einrichtungen der LPG stehen auch ihnen zur Verfügung.

11.06.1969 DDR

2. Frauenkongress der DDR vom 11.-13.06.1969. Behandelt werden die Rolle der Frau und ihre Mitwirkung bei der Gestaltung des Sozialismus. Die Deutsche Post der DDR erinnert an diesen Kongress mit einer Briefmarkenserie.

01.07.1969 BRD

Das am 25.06.1969 erlassene Arbeitsförderungsgesetz (AFG) tritt in Kraft. Unter dem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des Wirtschaftswachstums“ löst es das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus dem Jahr 1927 ab und bleibt bis zum 31.12.1997 Grundlage des Arbeitsförderrechts. Das AFG zielt im Rahmen der Sozial- und Wirtschaftspolitik auf die Erzielung eines hohen Beschäftigungsstandes und die Verbesserung der Beschäftigungsstruktur zur Förderung der Wirtschaft. Mit dem Gesetz sollen Arbeitslosigkeit, aber auch unterwertige Beschäftigung beseitigt, berufliche Mobilität gesichert, nachteilige Folgen aus technischer Entwicklung wie auch Strukturwandel ausgeglichen werden. Erweitert werden die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit. Künftig gehören neben der Arbeitsvermittlung und Gewährung von Arbeitslosengeld auch Berufsberatung, berufliche Bildung, Fortbildung, berufliche Rehabilitation, Umschulung und Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu ihrem Aufgabenfeld. Auf die im AFG vorgesehenen Maßnahmen wird ein Rechtsanspruch eingeräumt. AFG-Novellen bis 1975 verbessern z.T. die Bedingungen der Umsetzung für Arbeitslose. 1970 erfolgt die Angleichung an den dynamisierten Betrag der Rentenversicherung, 1972 wird ein Wintergeld für Bauarbeiter eingeführt, 1974 folgt das Gesetz über das Konkursausfallgeld, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosenhilfe werden erweitert, die Leistungen bei ABM verbessert, die Geldleistungen des AFG in Anlehnung an die Rentenversicherung dynamisiert, 1975 werden die Lohnersatzleistungen an das Nettoarbeitsentgelt gekoppelt, dafür entfallen Familienzuschläge, Arbeitslosengeld u.a. Leistungen werden auf 68 % des Netto erhöht, Unterhaltsgeld bei Umschulung auf 90 %. Die systematische Verschlechterung der Leistungen beginnt mit dem 4. Gesetz zur Änderung des AFG 1978.

19.08.1969 BRD

Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder (in Kraft am 01.07.1970). Natürliche Verwandtschaft zwischen Vater und Kind wird anerkannt. Erweiterung der Unterhaltsverpflichtungen und der Rechte der Kindsmutter gegen den Kindesvater.

26.08.1969 DDR

Anordnung zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden.

27.08.1969 DDR

Der Ministerrat beschließt die Erhöhung des Kindergeldes für Familien mit drei und mehr Kindern.

01.09.1969 DDR

Anordnung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Heimen der Jugendhilfe (Heimordnung). In Heime aufgenommen werden laut Anordnung Kinder und Jugendliche, „für die durch die Organe der Jugendhilfe eine zeitweilige oder bis zur Volljährigkeit andauernde Heimerziehung, auch bei gesellschaftlicher Unterstützung und Hilfe, unter der Verantwortung der Eltern nicht gesichert sind.“ Die Erziehungsarbeit soll den Kindern und Jugendlichen beim Lernen helfen und fördern, einen schulischen oder beruflichen Abschluss zu erlangen. Gefördert werden Talente und Begabungen unter Nutzung auch außerunterrichtlicher Einrichtungen. Es erfolgt der Besuch örtlich zuständiger Schulen entsprechend der Klassenstufe, wenn keine Heimschule vorhanden ist. Familienpatenschaften werden angestrebt. Wo Beiräte gebildet werden, unterstützen sie u.a. die Verbindung des Heimes zum gesellschaftlichen Leben des Wohngebietes.

1970

 

01.01.1970. BRD

Lohnfortzahlungsgesetz tritt in Kraft. Arbeiter sind damit im Krankheitsfall fortan Angestellten gleichgestellt (6 Wochen Lohnfortzahlung).

24.04.1970 DDR

Verordnung über die Beiräte für die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung.

14.05.1970 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur (Landeskulturgesetz) und neben der Naturschutz-Verordnung die Durchführungsverordnung "Erschließung, Pflege und Entwicklung der Landschaft für Erholung".

15.05.1970 DDR

Anordnung zur Durchführung der Ausbildung von Frauen im Frauensonderstudium an den Hoch- und Fachschulen.

17.06.1970 DDR

Ministerrat und FDGB beschließen die Richtlinien zur Gestaltung der Betriebskollektivverträge und zur Gestaltung der Frauenförderungspläne für die Jahre 1971 bis 1975. Besonderer Wert wird auf die Weiterbildung und Ausbildung von Frauen zu Facharbeiterinnen, insbesondere in technischen Berufen, gelegt und auf ihre Qualifizierung für mittlere und leitende Tätigkeiten sowie die Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen.

03.07.1970 DDR

Der Ministerrat beschließt Aufgaben zur Entwicklung der sozialistischen Kommunalpolitik und behandelt Grundsätze für die Gestaltung des Systems der Versorgung mit haus- und stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen. Zugrunde liegt ein Staatsratsbeschluss über u.a. die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung vom 16.04.1970.

08.07.1970 DDR

Beschluss des Ministerrates über die Richtlinie für die Planung und Finanzierung gemeinsamer Maßnahmen der Räte der Städte und Gemeinden sowie Betrieben und Kombinaten für die Entwicklung sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen im Territorium.

01.09.1970 DDR

Bildung einer Sektion Wirtschafts- und Sozialpolitik an der Gewerkschaftshochschule "Fritz Heckert".

01.11.1970 DDR

Einführung des Sonderversorgungssystems für Mitarbeiter der Zollverwaltung als eigenständige soziale Sicherung außerhalb der allgemeinen Rentenversicherung (vergleichbar mit der Beamtenversorgung der BRD).

09.12.1970 DDR

Die 14. Tagung des Zentralkomitees der SED schätzt die Situation in der Volkswirtschaft und ihre sozialpolitischen Auswirkungen ein.

15.12.1970 DDR

Beschluss des Ministerrates über Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Jahre 1971.

1971

03.02.1971 DDR

Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes der Hoch- und Fachschulstudenten des Direktstudiums und die Förderung der Absolventen beim Übergang vom Studium zur beruflichen Tätigkeit. Diese Absolventenordnung regelt u.a., dass mit dem künftigen Absolventen zu Beginn des letzten Studienjahres Arbeitsverträge abzuschließen sind.

01.03.1971 DDR

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates.

25.03.1971 DDR

Dritte Verordnung über die materielle Sicherstellung von Angehörigen der zum Grundwehrdienst in der Nationalen Volksarmee einberufenen Wehrpflichtigen. Sie regelt Unterhaltsgeldbeträge für Ehefrauen und Kinder.

01.04.1971 DDR

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Funktionärsunterstützung für hauptamtliche Mitarbeiter der Gewerkschaft FDGB.

06.06.1971 BRD

In der BRD erreicht Alice Schwarzer, dass die Illustrierte "Stern" in großer Aufmachung die Selbstanklage ("Ich habe abgetrieben") von fast vierhundert Frauen veröffentlicht. Der Text des Appells wird innerhalb weniger Wochen von mehreren tausend Frauen aus allen sozialen Schichten unterschrieben: "Ich bin gegen den Paragrafen 218 und für Wunschkinder". Auch Männer solidarisieren sich, darunter 230 Ärzte und Universitätsprofessoren, mit der Erklärung: "Ich war Komplice einer Abtreibung". Das Manifest wird Auslöser für die Frauenbewegung in der BRD. Frauengruppen vernetzen sich und organisieren Demonstrationen. Frauen-Verlage, -Buchhandlungen und -Theater entstehen. Symbolische neun Monate später, im März 1972, diskutieren die Delegierten des ersten Bundesfrauenkongresses in Frankfurt/M. das Abtreibungsrecht, die Lage erwerbstätiger Frauen und Strategien im Geschlechterkampf.

15.06.1971 DDR

VIII. Parteitag der SED 15.-19.06.1971. Mit ihm wird eine Wende in der Wirtschafts- und Sozialpolitik eingeleitet. Die SED beschließt die Strategie und Taktik der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Der Bedarf der Bevölkerung wird zu einer der entscheidenden Ausgangsgrößen für Produktion und Versorgung erklärt.

26.08.1971 BRD

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt einheitlich die individuelle Ausbildungsförderung im Bereich Schule und Hochschule. Voraussetzungen, Umfang und Verfahren werden mehrfach geändert, Leistungen verstärkt auf Darlehen anstelle von Zuschüssen umgestellt.

09.09.1971 DDR

Anordnung über die Termine für die Durchführung von Schutzimpfungen (Impfkalender). Der Impfkalender gilt ab 1. Januar 1972 für alle Kinder ab der ersten Lebenswoche bis zum 12. Schuljahr bzw. bis zur Beendigung der Berufsschule. In der Anordnung Nr. 4 werden die Impfungen gegen Pocken als Pflichtimpfung für alle Bürger festgelegt.

27.09.1971 DDR

Sechste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem regelt, dass für Oberschüler, Schüler und Lehrlinge in Abhängigkeit vom Elterneinkommen Geldbeihilfen gewährt werden.

01.10.1971 DDR

Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der LDPD, der CDU, der DBD, der NDPD; eingeführt mit Wirkung vom 1. Oktober 1971.

24.11.1971 DDR

Verordnung über die Förderung des Baus von Eigenheimen. Sie richtet sich an Familien mit mehreren Kindern in Gemeinden und Städten, wo größere Wohnkomplexe nicht zweckmäßig sind.

23.12.1971 DDR

Anordnung über die künstlerische Ausgestaltung von gesellschaftlichen Bauten mit Werken architekturbezogener Kunst. Die Regelung in der DDR zur Kunst am Bau geht auf die Festlegung im Jahr 1952 zurück, ein bis zwei Prozent der Bausumme von Verwaltungs-, Kultur- und Sozialbauten für die künstlerische Ausgestaltung zu verwenden. Künstler entwickeln entsprechende Konzeptionen für Gebäudekomplexe, Plätze, Wohngebiete und die Ausgestaltung von Betrieben. Die Arbeitsfelder der Künstler berühren sich so mit denen der Architekten und denen der Landschafts- und Formgestalter. Sie haben damit auch eine wichtige Basis freiberuflicher Arbeitsfelder.

1972

 

01.01.1972 DDR

Freiwillige zusätzliche Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der Nationalen Front.

15.01.1972 BRD

Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes. Ergänzt Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates und der Jugendvertretung (u.a. Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung, Einstellung, Ein- bzw. Umgruppierung, Versetzung, Kündigung). Ausbau der Rechte der Gewerkschaften und ihrer Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.

16.01.1972 BRD

Das bundesdeutsche Innenministerium verfügt, dass der Gebrauch des Wortes "Fräulein" in Bundesbehörden zu unterlassen ist. Im behördlichen Sprachgebrauch wird so für jede weibliche Erwachsene die Anrede Frau verwendet. Vorausgegangen war die massive Kritik der Frauenbewegung Anfang der 70er Jahre: Eine weibliche Person gelte so erst dann als erwachsene Frau, wenn sie heirate, während einem jungen unverheirateten Mann dadurch, dass man ihn „Herr“ nenne, signalisiert werde, dass man ihn für einen vollwertigen Mann halte. Der diesbezügliche preußische bzw. danach Erlass des faschistischen Innenministers wurde in der BRD bereits am 09.02.1955 innenministeriell per Runderlass dahingehend aufgehoben, dass in amtlichen Schreiben jede weibliche Person, die das wünsche, mit „Frau“ bezeichnet werden müsse. In der DDR wurde die Einführung der Bezeichnung Frau bereits 1951 verfügt.

18.02.1972 BRD

Runderlass der Ministerpräsidenten und aller Landesminister zur Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst (Radikalenerlass). Auf der Grundlage des unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) eingeführten und später als großen Fehler bedauerten Erlasses wird in der BRD und Westberlin insbesondere Personen, die Parteien wie der legalen DKP oder SEW angehören oder in der Friedensbewegung aktiv sind, das Verfassungsrecht auf freie Berufswahl abgesprochen, indem eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst so abgebrochen oder verhindert wird. Zugrunde liegen jeweils Regelanfragen beim überwachenden Verfassungsschutz. Das Berufsverbot gilt für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst und führt bei Betroffenen, die ihre erlernten Berufe als Lehrer, Postler oder Eisenbahner allein im öffentlichen Dienst hätten ausüben können, in hoher Zahl zu Arbeitslosigkeit und sozialer Isolierung. Bis zur Abschaffung des Erlasses 1985 müssen sich 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst auf ihre Gesinnung überprüfen lassen, rund 10 000 Berufsverbote werden ausgesprochen, rund 1250 Lehrer und Hochschullehrer werden nicht eingestellt, ca. 260 entlassen. Im Zuge des Anschlusses der DDR wird das System der BRD-Berufsverbote für Hoheitsträger und Akteure der nun angeschlossenen DDR reaktiviert (gleichsam ein „ddr-Systemnahenerlass“).

07.03.1972 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft. Es gibt jeder Frau, die Staatsbürgerin der DDR oder Ehefrau eines DDR-Staatsbürgers ist, das Recht zur Bestimmung der Anzahl, des Zeitpunktes und der zeitlichen Abfolge von Geburten. Die medizinisch-fachliche und finanzielle Verantwortung tragen das staatliche Gesundheitswesen und die staatliche Versicherung. Das Gesetz unterstützt die Entwicklung der Gleichberechtigung der Frau, insbesondere in Ehe und Familie sowie Ausbildung und Berufstätigkeit. Damit überträgt weltweit erstmalig ein Staat Frauen das Recht zur Regelung ihrer Geburten. Der § 218 wird aus dem Strafgesetzbuch der DDR gestrichen; die Bestrafung unzulässiger Schwangerschaftsunterbrechungen regeln §§ 153-155 StGB.

28.03.1972 DDR

Anordnung über die Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Betreuung der Werktätigen (Arbeiterversorgung, d.h., kulturelles Leben, Gesundheitsbetreuung, Jugend-, Kinder- und Ferienbetreuung, Naherholung, Wohnungswirtschaft).

23.04.1972 DDR

Die Delegiertenkonferenz der Volkssolidarität (VS) beschließt die umfassende Betreuung der Bürger in höherem Lebensalter (Betreuung im Wohngebiet, u.a. durch Hauswirtschaftspflege, Mittagessenversorgung, Nachbarschaftshilfe, kulturelle Veranstaltungen in den VS-Klubs).

10.05.1972 DDR

Der Ministerrat erlässt eine Reihe Verordnungen zur Rentenerhöhung, zur Förderung berufstätiger Mütter, junger Ehen und Geburtenentwicklung sowie zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Sie gehen zurück auf einen gemeinsamen Beschluss des Ministerrates, der SED und des FDGB.

01.09.1972 DDR

Anordnung über die weitere Entwicklung der Feriengestaltung der Schüler, Studenten und Lehrlinge, darunter Festlegungen zur Entwicklung der Betriebsferienlager und Austausch mit anderen sozialistischen Ländern.

21.09.1972 BRD

Rentenreformgesetz. Einführung flexibler Altersgrenzen, Erhöhung der Kleinrenten, Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige und nicht berufstätige Frauen.

02.10.1972 DDR

Anordnung über die staatliche Förderung des durch Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften( LPG), Volkseigene Güter (VEG) und Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) finanzierten Wohnungsbaus.

12.12.1972 DDR

Anordnung über die Vollbeschäftigung werktätiger Frauen für die Ausbildung zu Produktionsfacharbeiterinnen mit bezahlten betrieblichen Freistellungen.

1973

 

30.01.1973 DDR

Anordnung über finanzielle Regelungen für den Erwerb von Eigenheimen und Grundstücken zum Bau von Eigenheimen mit Vergünstigungen für Arbeiter- und kinderreiche Familien.

22.03.1973 DDR

Verordnung über die Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheimen. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von vollbeschäftigten Müttern, Studenten und Lehrlingen. Alleinerziehende werden besonders berücksichtigt.

27.03.1973 DDR

Der Ministerrat beschließt ein Wohnungsbauprogramm für die Hauptstadt der DDR, Berlin, nach dem von 1976 bis 1980 75-80 000 Wohnungen neu gebaut oder rekonstruiert werden.

28.03.1973 DDR

Der Ministerrat erlässt eine Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten volkseigener Betriebe und Kombinate, die sie verpflichtet, bei der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, der Kulturentwicklung und dem Umweltschutz eng mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten zusammenzuarbeiten.

03.04.1973 DDR

Anordnung über die Rahmenordnung für Studentenwohnheime, womit das Zusammenleben von Studentenehepaaren und die Betreuung der Kinder am Studienort unterstützt werden.

11.04.1973 DDR

Dritte Verordnung über die Gewährung und Berechnung von Renten. Erstmals erhalten Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren und keinen Anspruch auf Rentenzahlung erworben haben, nach vollendetem 60. Lebensjahr die Mindestrente. Erhöht wird das Pflegegeld in Abhängigkeit von Pflegebedürftigkeit, und die Sozialversicherung übernimmt die Kosten für die Hauswirtschaftspflege.

08.05.1973 DDR

Inkrafttreten der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation für die DDR.

01.07.1973 DDR

Anordnung über die Freistellung von der Arbeit sowie über finanzielle Regelungen für das Fern- und Abendstudium und die Weiterbildungsmaßnahmen an den Hoch- und Fachschulen.

12.07.1973 DDR

Die Volkskammer beschließt das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, womit festgelegt wird, dass Aufgaben der Familienförderung und zur Verbesserung der Wohnbedingungen sowie der kulturellen und sportlichen Betätigung den örtlichen Volksvertretungen obliegen.

01.08.1973 DDR

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter der Gesellschaft für Sport und Technik.

02.10.1973 DDR

Auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED wird das Wohnungsbauprogramm der DDR beschlossen. Ziel ist es, das soziale Problem bis 1990 schrittweise zu lösen. Das Grundrecht auf Wohnraum für jeden Bürger und seine Familie ist in der DDR seit 1968 Verfassungsrecht. Auf dem Gebiet der DDR waren nach dem Krieg ca. 600 000 Wohnungen gänzlich, 200 000 teilweise zerstört. Ein großer Teil des erhaltenen Bestandes war vor 1918 gebaut. Im Zeitraum1961-1970 wurden 659 357 Wohnungen neu gebaut, 104 628 modernisiert. Industrielle Baumethoden und serienmäßige Montage ermöglichten hohes Bautempo, und bereits zu dieser Zeit wurde auf die Gestaltung ganzer Wohnkomplexe, durchzogen von Grünanlagen und kombiniert mit Infrastruktureinrichtungen, orientiert. Das 1973 beschlossene Wohnungsbauprogramm schließt den Erhalt historisch gewachsener Stadtgebiete und ihre enge Verbindung mit den Neubaugebieten ein. Erklärtes Ziel ist es, Wohngebiete zu schaffen, in denen sich der Bürger wohl fühlt, die den Bedürfnissen der Menschen entsprechen, Kunst am Bau einschließen und deren Wohnungen preiswert, für jedermann erschwinglich sind.

15.10.1973 DDR

Anordnung über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab 14 Jahren bis zu 4 Wochen im Jahr während der Ferien und nach vorausgegangener ärztlicher Untersuchung.

1974

 

01.01.1974 DDR

Die DDR wird Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Schwerpunkte der ILO sind die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen. Vorausgegangen waren die Beendigung des deutschen Alleinvertretungsanspruchs der BRD (Hallstein-Doktrin) und der damit ermöglichte Grundlagenvertrag über die gegenseitige Anerkennung und den Aufbau friedlicher Beziehungen zwischen der DDR und der BRD 1972. Beide deutsche Staaten durften so der UNO und ihren Unterorganisationen beitreten.

01.01.1974 BRD

Leistungsverbesserungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt in Kraft. Abschaffung der zeitlich begrenzten Krankenhauspflege. Gewährt wird Haushaltshilfe oder Krankengeld bei der Betreuung von Kindern unter acht Jahren. Behinderte sind seit 01.07.1975, Studierende seit 01.10.1975 in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen.

31.01.1974 DDR

Verordnung über die Erhöhung der Entgelte für Lehrlinge. Ab 01.02.1974 erhöht sich der Jahresurlaub für Lehrlinge auf 24 Arbeitstage.

01.02.1974 DDR

Die „Anordnung über den Einsatz der Absolventen der Kunsthochschulen“ tritt in der DDR in Kraft. Sie regelt Förderverträge für alle Absolventen für die ersten drei Jahre nach dem Kunststudium. Die Räte der Kreise organisieren die Ansiedlung der Künstler. Der Fördervertrag enthält jeweils eine monatliche finanzielle Unterstützung, 50 % des Sozialversicherungsbeitrages werden für diesen Zeitraum erlassen, angemessener Wohn- und Arbeitsraum, Kindergartenplätze und mindestens jährlich eine Ausstellungsmöglichkeit werden vereinbart. Hinzu kommen die Rückerstattung der Honorarsteuer durch den Kulturfonds bei jährlichem Einkommen unter 6000 Mark sowie die Möglichkeit zinsloser Darlehen.

10.02.1974 DDR

Der 25millionste FDGB-Urlauber seit Gründung des gewerkschaftlichen Erholungsdienstes wird in Neuglobsow begrüßt.

24.04.1974 BRD

Schwerbehindertengesetz. Novellierung des bisherigen Rechts. Anspruch auf bevorzugte Einstellung (Pflichtplätze), erweiterter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub.

23.07.1974 DDR

Anordnung über die Termine für die Durchführung von Schutzimpfungen (Impfkalender).

31.07.1974 BRD

Durch das Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters wird die Volljährigkeit durch Änderung des BGB von vordem 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. Zugrunde liegt der Beschluss des Bundestages vom 22.03.1974. Daran gekoppelt sind Geschäftsfähigkeit und sogenannte Ehemündigkeit. In der DDR galt die Volljährigkeit mit 18 Jahren bereits ab 1950.

07.08.1974 BRD

Das Rehabilitations-Angleichungsgesetz vereinheitlicht die Rehabilitationsleistungen der Sozial- und Krankenversicherung. Es entsteht ein Netz bundesweiter Berufsförderungs- und Bildungswerke.

08.08.1974 DDR

Anordnung über die Betreuung der Werktätigen auf Baustellen.

18.12.1974 BRD

2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz schützt vor Mietpreisforderungen, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

1975

 

01.01.1975 BRD

Die Einkommenssteuerreform tritt in Kraft. Entlastung für untere und mittlere Einkommensschichten.
Neuregelung des Kindergeldes (steuerfrei ab dem ersten Kind, unabhängig von Arbeitsplatz oder Einkommen der Eltern, gestaffelt nach Kinderzahl).
Einschränkung der bisherigen Sparförderung.
Volljährigkeitsalter wird auf 18 Jahre herabgesetzt.
Heimgesetz tritt in Kraft. Einführung der Erlaubnispflicht für gewerbliche Träger; Schutz von Heimbewohnern durch eine weitreichende Heimaufsicht.

15.04.1975 DDR

Anordnung über die kostenlose Nutzung von Sporteinrichtungen zur Durchführung des organisierten Sports.

19.06.1975 DDR

Die Volkskammer verabschiedet das Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB). Es gilt ab 01.01.1976. Ihm war eine langjährige heftige Fachdiskussion vorausgegangen. Das ZGB löst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1896 ab. Das BGB, aus dem römischen Recht übernommenes Privatrecht, bezeichnete Heinrich Heine seinerzeit als „die Bibel des Egoismus“, und August Bebel hielt es für absolut unvereinbar mit dem Programm der Arbeiterpartei. Die SPD-Fraktion stimmte im Reichstag am 01.07.1896 folgerichtig geschlossen gegen dieses Gesetz. In den Stellungnahmen der Fraktionen der DDR-Volkskammer erklärt der Sprecher der CDU, dass seine Fraktion in allen Gesetzesbestimmungen Maximen sieht, „die in vollem Maße sozialen Konsequenzen aus christlicher Ethik“ entsprächen. Der Vertreter der LDPD vergleicht das ZGB mit dem BGB und meint: „Das Maß des BGB waren Geschäft und Profit; das Maß unseres ZGB sind der Mensch als Persönlichkeit und seine Beziehung zur Gesellschaft.“ Das unter Kaiser Wilhelm II. am 01.01.1900 in Kraft getretene BGB schuf zum ersten Mal in der deutschen Geschichte Rechtseinheit. Diese Rechtseinheit wird, nach Unterbrechung durch Bürgerinnen und Bürger, die das ZGB aktiv zur Gestaltung ihrer Lebensbedingungen nutzten, 1990 wieder hergestellt.

28.08.1975 DDR

Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Direktstudenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Das Stipendium wird nach sozialen Gesichtspunkten und nach Leistung gewährt.

30.09.1975 DDR

Anordnung über die Impfung gegen Wundstarrkrampf. Die Jahrgänge 1920 bis 25 werden zur kostenlosen Pflichtschutzimpfung aufgefordert.

16.10.1975 DDR

Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung. Festgelegt wird die Versorgung mit warmen Mahlzeiten und Trinkmilch unter Beachtung altersdifferenzierter Schülerspeisung.

04.12.1975 DDR

Der Ministerrat erlässt die Verordnung über die Gewährung eines staatlichen Kindergeldes sowie besonderer Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit drei Kindern.

1976

 

01.01.1976 BRD

Das am 18.12.1975 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (Haushaltsstrukturgesetz) schränkt die Förderung der beruflichen Bildung ein, u.a.: Grundsätzlich ausgeschlossen werden Maßnahmen im Hochschulbereich, die elternunabhängige Förderung von über 25jährigen und Verheirateten in der Ausbildungsförderung, Fortbildung/Umschulung werden nur noch eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren gefördert etc. Das Unterhaltsgeld wird auf 80 % des vormaligen Netto gekürzt. Streichung des Anschlussunterhaltsgeldes, Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung.

01.01.1976 DDR

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter gesellschaftlicher Organisationen.

03.02.1976 DDR

Beschluss des Politbüros des Zentralkomitees der SED im Vorfeld des X. Parteitages der Partei zur Entwicklung der Hauptstadt Berlin als politisches, wirtschaftliches und geistig-kulturelles Zentrum der DDR. Darin wird u.a. das Ziel gestellt, bis 1990 in Berlin 300 000 bis 330 000 Wohnungen durch Neubau und Modernisierung zu schaffen, 200 000 bis 230 000 neu zu bauende und 100 000 zu modernisierende Wohnungen zu erhalten.

22.04.1976 DDR

Verordnung über Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung. Bestimmt werden die regelmäßige ärztliche Untersuchung der Kinder, ihre kostenlose Betreuung und Erziehung und dass der Kostenanteil für Verpflegung Eltern mit 3 Kindern erlassen werden kann.

23.04.1976 DDR

Feierliche Eröffnung des Palastes der Republik als zentrales Volkshaus nach 32monatiger Bauzeit. Dieses stark frequentierte Bauwerk bietet Erholungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten für jedermann. Die Preise sind wie überall in der DDR stabil niedrig, weil das gesellschaftliche Vermögen sozialpolitisch umverteilt wird. Der alte Volkshausgedanke, eine Utopie der Arbeiterbewegung, wird auch in diesem Haus Realität. Ein Saal für die Volkskammer und umfangreiche Foyers in allen Etagen mit speziellen Gaststätten. Ein riesiger wandelbarer Saal für 5.000 Zuschauer, intim verkleinerbar, ist technisch etwas völlig Neues auf der Welt. Vom ersten bis zum vierten Geschoss durchdesignt. Parlament und Volk unter einem Dach - so die Idee, Kunst und Erholung für alle. Mit dem Anschluss der DDR wird der Palast der Republik abgerissen und das Berliner Stadtschloss der Hohenzollern-Dynastie errichtet. Der Bundestag bezieht den Reichstag.

01.05.1976 BRD

Arbeitsstättenverordnung tritt in Kraft. Soll zur Humanisierung des Arbeitslebens nach Erkenntnissen der Arbeitsmedizin und Ergonomie beitragen.

18.05.1976 BRD

Schwangerschaftsabbruch wird neu geregelt. Nur straffrei, wenn Voraussetzungen der medizinischen, eugenischen, kriminologischen und sozialen Indikation erfüllt sind. Inkrafttreten der Fristenlösung nach Strafrechtsreform von 1974 durch Bundesverfassungsgericht am 25.02.1975 verhindert.

27.05.1976 DDR

Gemeinsamer Beschluss von Ministerrat, Bundesvorstand des FDGB und ZK der SED über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, der u.a. Maßnahmen der schrittweisen Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche und die Verlängerung des Erholungsurlaubes vorsieht, wie auch die Erweiterung des bezahlten Schwangerschaftsurlaubs auf 20 Wochen nach der Geburt. Festgelegt wird auch, dass jede Mutter bei dem zweiten und jedem weiteren Kind bezahlte Freistellung bis zum vollendeten ersten Lebensjahr in Anspruch nehmen kann (Babyjahr).

17.06.1976 DDR

Beschluss zur Förderung von Initiativen für den genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbau auf dem Lande.

18.06.1976 DDR

Anordnung Nr. 3 zur Durchführung der Ausbildung von Frauen im Sonderstudium an Hoch- und Fachschulen. Festgelegt wird u.a. die bezahlte Freistellung an 100 Arbeitstagen pro Studienjahr.

14.07.1976 DDR

Anordnung über die Verbesserung der Leistungen bei Mutterschaft für Studentinnen, Aspirantinnen sowie Mütter im Lehrverhältnis. Gleichstellung durch die Möglichkeit der Weiterzahlung des Stipendiums bzw. des Nettolehrlingsentgeltes bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes.

01.09.1976 DDR

Einführung der zusätzlichen Altersversorgung der Ballettmitglieder im Rahmen der Anordnung über die Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR und der zusätzlichen Versorgung der Pädagogen in Einrichtungen der Volks- und Berufsbildung.

30.09.1976 DDR

Verordnung über die Einführung eines Zusatzurlaubs für Schichtarbeiter (3 Tage), die Erweiterung des Anspruchs auf Hausarbeitstag für vollbeschäftigte alleinstehende Frauen ab 40 Jahren und auf Mindesturlaub.

1977

 

01.01.1977 DDR

Rentner erhalten bei Reisen innerhalb der DDR 33 % Fahrpreisermäßigung.

07.04.1977 DDR

Wiedereingliederungsgesetz für aus dem Strafvollzug entlassene Bürger der DDR.

01.05.1977 DDR

Für weitere 1,2 Mio. Bürger wird die 40-Stunden-Arbeitswoche eingeführt.

15.06.1977 DDR

Ab 01.09.1977 erhalten Schüler ab der 9. Klasse der POS 30 bis 60 Mark und der 11. und 12. Klasse der EOS sowie von Spezialschulen ab der 9. Klasse 45 bis 80 Mark (in Ausnahmefällen 100 Mark) monatliche Ausbildungsbeihilfe. Die Beihilfen werden nach sozialen Gesichtspunkten in Abhängigkeit vom Einkommen der Unterhaltsverpflichteten gezahlt (8. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem).

16.06.1977 DDR

Das Arbeitsgesetzbuch der DDR wird durch die Volkskammer verabschiedet. An der öffentlichen Diskussion des Entwurfs hatten sich rund 5,8 Mio. Werktätige beteiligt. 147 800 Vorschläge, Hinweise und Anfragen sowie 39 533 Änderungs- und Ergänzungsvorschläge wurden dabei unterbreitet. Mit dem Gesetz werden auch weiter ausgeformt: das Recht auf Arbeit, auf Gleichberechtigung der Frau und auf Schutz und Förderung der Jugend sowie Mitbestimmung und -gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Ebenso enthalten sind vielfältige Regelungen für Erwerbstätige im Vorrenten- und im Rentenalter, wobei die Rechtsnormen so ausgestaltet worden sind, dass mit zunehmendem Alter auch der Schutz und die Unterstützung zunimmt. Alle Betriebe und Institutionen sind verpflichtet, die Tätigkeit nach ihren Fähigkeiten und Wünschen einzurichten. Ein wichtiges Motiv für die Fortsetzung von Berufstätigkeit war neben der Rentenaufbesserung der Wunsch, gebraucht zu werden und an den sozialen und kommunikativen Beziehungen im Arbeitsprozess teilzuhaben. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1978 in Kraft und endet mit dem Anschluss der DDR zum 31.08.1990.

27.06.1977 BRD

Mit dem 20. Rentenanpassungsgesetz vom 27.06.1977 wird für Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung faktisch das Rückwirkungsverbot außer Kraft gesetzt und Beitragszeiten für Schul- und Studienzeiten werden auf einen Entgeltpunkt begrenzt, was für diese Zeit eine Kürzung von 30-40 % zur Folge hat. Das Rentenreformgesetz 1992 reduziert dann noch einmal auf 0,75 Entgeltpunkte und begrenzt die Anrechnung dieser Zeiten auf sieben Jahre, 1996 auf drei Jahre und mit dem Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 werden Schul- und Studienzeiten nicht mehr rentensteigernd berücksichtigt, nur noch der Fachschulbesuch bis max. drei Jahre.

27.06.1977 BRD

Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz soll die hohen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen begrenzen. Einheitlicher Bewertungsmaßstab ärztlicher Leistungen ("Punktesystem"). Änderung des Leistungsrechts bei Kuren, Arzneimitteln, Familienhilfe … Die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen soll gewährleisten, dass sich der Honoraranstieg und Höchstbeträge an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung orientieren (Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Preisvergleiche bei Arzneimitteln).

27.06.1977 BRD

21. Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (21. Rentenanpassungsgesetz). Mit diesem Gesetz wird 1978 eine Rentenanpassung ausgesetzt und u.a. der Kindergeldzuschuss entdynamisiert, die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Altersruhegeld werden eingeschränkt, die Bewertung von Zeiten der Schul- und Hochschulbildung bei der Rentenberechnung wird von 200 % auf 100 % des persönlichen Durchschnittsentgelts reduziert. Mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz vom 25.07.1978 werden die Rentenanpassungssätze 1979-1981 auf 4,5, dann 4 % gekürzt. Grundlage ist die zeitweilige Abkopplung von der Bruttolohnentwicklung; die Rente wird wieder statisch. Der Beitragssatz wird erhöht.

01.07.1977 BRD

Reform des Ehe-und Familienrechts tritt in Kraft. Aufgabe der "Hausfrauenehe" zugunsten der gleichberechtigten Funktionsteilung in Haushalt und Beruf. Scheidung nicht mehr nach Verschuldens-, sondern nach Zerrüttungsprinzip. Bei der Unterhaltsregelung für den sozial schwächeren Partner sind Schuldgründe bedeutungslos. "Rentensplitting": Werte der erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche werden zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Nach dem Tode des anderen Elternteils hat der geschiedene Elternteil Anspruch auf Erziehungsrente aus der RV, sofern er mindestens eine Waise erzieht und weitere Voraussetzungen erfüllt.

01.11.1977 DDR

Anordnung über die Versorgung der Schüler an allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und der Lehrlinge in Einrichtungen der Berufsausbildung mit Schulbüchern.

17.11.1977 DDR

Verordnung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Mit ihr werden die seit 1974 in Kraft getretenen Sozialleistungen zusammengefasst. Krankengeld wird vom 1. Krankheitstag bis zur 6. Krankheitswoche in Höhe von 90 % des Nettodurchschnittsverdienstes gezahlt (vordem 50 %). Gemäß Arbeitsgesetzbuch wird in Abhängigkeit von der Kinderzahl Krankengeld für bis zu 78 Wochen zwischen 70 und 90 % gezahlt.

Verordnung über die Freiwillige Zusatzrente der Sozialversicherung.

01.12.1977 DDR

Arbeitschutzverordnung. Die Verordnung legt die Aufgaben der zentralen und örtlichen wirtschaftsleitenden und betrieblichen Organe zum Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft der Werktätigen fest und regelt die Kontrolle durch die Gewerkschaft und staatliche Organe.

09.12.1977 DDR

Verordnung über die Sozialversicherungspflicht der in eigener Praxis tätigen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und der freiberuflich tätigen Kultur- und Kunstschaffenden.

1978

 

01.01.1978 DDR

Bildung des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik (ISS) der Akademie der Wissenschaften der DDR. Seine Aufgabe ist die Analyse von Grundprozessen der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Durch soziologische und sozialpolitische Grundlagenforschung sollen Erkenntnisse über soziale Gesetzmäßigkeiten und deren Wirkungs- und Entwicklungsbedingungen erarbeitet werden. Darüber hinaus sollen Grundlagen für die Sozial-, Bevölkerungs- und Familienpolitik der DDR erstellt werden. Die Forschung des ISS orientiert sich an den sozio-demographischen Strukturen der DDR-Gesellschaft.

11.01.1978 DDR

Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und Arbeitshygieneinspektionen. Sie regelt die arbeitsmedizinische Betreuung der Werktätigen und die arbeitshygienische Kontrolle ihrer Arbeitsbedingungen und tritt ab 1. Februar in Kraft.

14.04.1978 DDR

Das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB beschließt Grundsätze der Leitung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. Sie dienen der weiteren Durchsetzung der Einheit von sozialer Betreuung und Förderung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens.

28.04.1978 DDR

Anordnung über den Einsatz von Absolventen der Hochschulen für bildende Kunst (Malerei/Grafik, Plastik) und die weitere umfassende Förderung junger Künstler.

14.06.1978 DDR

Anordnung über die Bildung und Tätigkeit von Rehabilitationskommissionen. Sie tritt am 1. August in Kraft.

06.07.1978 DDR

Erich Honecker übergibt im Neubaugebiet Berlin-Marzahn die 1-Millionste Wohnung.

06.07.1978 DDR

Erhöhung des Grundstipendiums für Direktstudenten an Hoch- und Fachschulen sowie Universitäten bis zu 190 Mark. Die Höhe der Bewilligung erfolgt in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern bzw. des Ehepartners (Stipendienordnung).

08.08.1978 BRD

Mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Arbeitsfördergesetzes AFG 1978 werden u.a. Sperrzeiten nun beim Arbeitslosengeld auf die Bezugsdauer angerechnet, die grundsätzlich unbegrenzte Arbeitslosenhilfe wird auf längstens ein Jahr reduziert, die Zumutbarkeitsregelung wird per Runderlass verschärft (1979 gelindert), eingeführt werden Rentenversicherungsbeiträge auf Leistungen des AFG. Mit dem Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz 1982 werden u.a. die Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeld von bis zu 6 auf bis zu 12 Monate beitragspflichtige Beschäftigung erhöht, ebenso der Anspruchsruhezeitraum (z.B. nach Abfindung), die Sperrzeit wird von vier auf acht Wochen verlängert und die Zumutbarkeitsregelung verschärft.

31.08.1978 DDR

Verordnung des Ministerrates über Neubau, Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen, in der Festlegungen zur Förderung derartiger Initiativen getroffen werden (Eigenheimverordnung).

03.09.1973 DDR

Die auf Initiative der Volkssolidarität gegründete erste Veteranen-Universität beginnt ihre Vorlesungen an der Humboldt-Universität in Berlin. Weitere Gründungen erfolgen in Zusammenarbeit mit Fach- und Hochschulen und der URANIA.

27.09.1978 DDR

Anordnung über ernährungshygienische Grundsätze in der Gemeinschaftsverpflegung der Betriebe.

28.09.1978 DDR

Verordnung über den Erholungsurlaub. Der gesetzliche Grundurlaub beträgt 18 Arbeitstage (AT), wobei die Sonnabende nicht mitgezählt werden. So erhalten erhöhten Grundurlaub Jugendliche bis 18 Jahre (21 AT), Lehrlinge (24 AT), vollbeschäftigte Mütter mit 2 Kindern (20 AT). Schwerstarbeiter und Schwerbeschädigte erhalten Zusatzurlaub. Die Maßnahmen betreffen ca. 6,6 Mio. Werktätige. Die Verordnung tritt am 01.01.1979 in Kraft.

31.10.1978 DDR

Gemeinsames Sportprogramm des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB), der Gewerkschaft (FDGB) und des Jugendverbandes (FDJ) zur Vervollkommnung der Möglichkeiten sportlicher Betätigung in Betrieben und Wohngebieten und zur besseren Auslastung der Massensportanlagen.

1979

 

01.01.1979 DDR

Einführung der Altersversorgung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und anderer Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

01.03.1979 DDR

Anordnung Nr. 2 zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern.

11.04.1979 DDR

Anordnung über die gesundheitliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen.

26.04.1979 DDR

Richtlinie des Ministeriums für Gesundheitswesen zur Mütterberatung mit Festlegungen zur staatlichen und gesundheitlichen Überwachung der Kinder bis zum 3. Lebensjahr und Richtlinie für den Kinder- und Jugendschutz für die gesundheitliche Überwachung vom Kindergartenalter bis zum Abschluss des Schulbesuches.

25.06.1979 BRD

Mutterschaftsurlaubsgesetz: Mütter in einem Arbeitsverhältnis sind nach der Entbindung sechs Monate von der Arbeit freigestellt, beitragsfrei sozialversichert und erhalten ein steuerfreies Mutterschaftsgeld. Erhöhung des Kündigungsverbots von vier auf acht Monate.

06.07.1979 DDR

Gemeinsamer Beschluss des Ministerrates und der Gewerkschaft (FDGB) sowie des Jugendverbandes (FDJ) über die Weiterentwicklung der Betriebsferienlager.

06.07.1979 DDR

Zweite Verordnung über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger.

25.09.1979 DDR

Rentenerhöhung ab 01. Dezember für ca. 3 Mio. Anspruchsberechtigte aus der Sozialversicherung (Alters- und Invalidenrente sowie Unfall- und Kriegsbeschädigtenrenten) in Abhängigkeit von Arbeitsjahren, für Frauen auch von der Anzahl der Kinder. Erhöht werden ebenfalls die Unterstützungssätze, Mietbeihilfen im Rahmen der Sozialfürsorge.

1980

 

01.01.1980 BRD

Recht der elterlichen Sorge löst Recht der elterlichen Gewalt ab. U.a. Verzicht auf "entwürdigende" Erziehungsmaßnahmen. Bei Hinwegsetzen über Eignung und Neigung des Kindes und folgender nachhaltiger Beeinträchtigung kann das Vormundschaftsgericht intervenieren. - In Gerichtsverfahren über Angelegenheiten des elterlichen Sorgerechts sollen Kinder angehört, im Alter von über 14 Jahren müssen sie angehört werden.

05.05.1980 DDR

Anordnung über die Berufsausbildung Jugendlicher in Jugendwerkhöfen. In festgelegten Jugendwerkhöfen werden Kapazitäten für die Ausbildung der Mädchen und Jungen in Facharbeiterberufen bzw. Teilfacharbeiterberufen geschaffen.

01.07.1980 DDR

Anweisung für die Organisation der Mittagsversorgung betreuungsbedürftiger Bürger in den Wohngebieten durch den Sozialverband Volkssolidarität (VS). In Verantwortung der örtlichen Staatsorgane und der Ausschüsse der VS ist die Mittagsversorgung in Betrieben, Gaststätten, Klubs u. ä. Einrichtungen zu organisieren. Bei ärztlicher Bescheinigung wird das Mittagessen durch VS-Helfer in die Wohnung gebracht (gemeinsame Anweisung des Ministeriums für Gesundheitswesen und der VS).

28.07.1980 DDR

Anordnung über die Schutzimpfungen im Kindes- und Jugendalter. Neufassung des Impfkalenders.

13.08.1980 BRD

EG-Anpassungsgesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz.

16.08.1980 BRD

Steuerentlastungsgesetz 1981. Erhöht u.a. den Weihnachtsfreibetrag, das Kindergeld ab dem zweiten Kind und familienbezogene Leistungen.

12.11.1980 DDR

Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über staatliches Kindergeld und Unterstützung kinderreicher Familien. Mit den Bestimmungen werden Einrichtungen des Gesundheitswesens und Betriebe zur Unterstützung bei Vergabe und Antritt von Kuren verpflichtet.

18.12.1980 DDR

Erhöhung des Zusatzurlaubs für Werktätige im durchgehenden Mehrschichtsystem ab 01.01.1981 (2. Verordnung über den Erholungsurlaub des Ministerrates in Abstimmung mit der Gewerkschaft [FDGB]).

1981

 

11.04.1981 DDR

Der X. Parteitag der SED zieht zur politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in der DDR über den Zeitraum seit 1976 Bilanz und bestätigt den Kurs zur Weiterführung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik als Hauptaufgabe weiterer gesellschaftlicher Entwicklung.

21.04.1981 DDR

Erste Durchführungsbestimmung zur am 26.02.1981 beschlossenen Verordnung über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten. Die Liste der Berufskrankheiten wird veröffentlicht.

11.06.1981 DDR

Festlegung einheitlicher Grundstipendien für Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen (Stipendienverordnung). Danach beträgt das einheitliche Grundstipendium monatlich 200 Mark, für Studenten, die sich in mehrjähriger Berufsarbeit bzw. den bewaffneten Organen bewährt haben, 280 bzw. 300 Mark. Erziehungsberechtigte Studenten erhalten für jedes Kind 50 Mark zusätzlich.

11.06.1981 DDR

Verordnung über die Erhöhung der Lehrlingsentgelte ab 1. September (105 bis 220 Mark).

11.06.1981 DDR

Verordnung über Ausbildungsbeihilfen für Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung. Alle Schüler erhalten ab dem 1. September in der 11. Klasse eine monatliche Beihilfe von 110 Mark, in der 12. Klasse von 150 Mark.

01.07.1981 DDR

Anordnungen über die Freistellung von der Arbeit sowie über finanzielle Regelungen für das Fern- und Abendstudium und die Weiterbildungsmaßnahmen an den Hoch- und Fachschulen (AO Nr.2); zur Durchführung der Ausbildung von Frauen im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen (AO Nr.4); über das Forschungsstudium und über die finanzielle Unterstützung von Studentinnen mit Kind an den Hoch- und Fachschulen.

21.07.1981 DDR

Zweite Verordnung über die Gewährung von Krediten zu vergünstigten Bedingungen an junge Eheleute.

27.07.1981 BRD

Prozesskostenhilfe ersetzt das Armenrecht. Kostenlose Beratungshilfe für Bürger, denen Prozesskostenhilfe ohne Eigenbeteiligung zusteht.

27.07.1981 BRD

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Selbständige Künstler und Publizisten werden in der BRD in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Das Gesetz tritt am 01.01.1983 in Kraft. Unter der Regierung Brandt wurde am 13.05.1975 der erste Künstlerbericht vorgelegt, der die desolate Situation des überwiegenden Teils der westdeutschen Künstler deutlich werden ließ. Unregelmäßige Auftragslagen und schwankende Honorare führten sehr oft zur Gefährdung ihrer sozialen Absicherung, viele waren nicht krankenversichert. Für eine sozialpolitische Veränderung der Situation setzen sich SPD-Politiker und namhafte Künstler und Schriftsteller, so Günter Grass, bei Willy Brandt ein. 8 Jahre später dann, auf der Grundlage des neuen Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG), nimmt die Künstlersozialkasse ihre Tätigkeit auf. Künstler und Publizisten sind seitdem als Sonderfall unter den Selbstständigen gesichert durch eine Mischfinanzierung ähnlich den gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen für Arbeitnehmer: 50 Prozent des Beitrags werden durch den Versicherten aufgebracht, der restliche Teil durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter bzw. Auftraggeber und staatliche Zuschüsse. (In der DDR sind Künstler seit der 1947 durch die Sowjetische Militäradministration eingeleiteten, umfassenden Sozialversicherungspflicht abgesichert. Nach Auflösung der Einheitsversicherung 1956 sind freiberufliche Künstler nicht in die Arbeiter- und Angestelltenversicherung integriert, sondern der für Genossenschaftsmitglieder und Selbstständige zuständigen Deutschen Versicherungsanstalt zugeordnet. Sonderkonditionen erhalten sie als Mitglied von Berufsverbänden. 1970 erfolgt eine Neuregelung, mit der Ärzte und Künstler in die Versicherung des FDGB übernommen werden. Steuerlich sind Künstler mit den Steuerreformen 1948 und 1951 in der DDR nach den Steuersätzen für Arbeiter und Angestellte veranlagt. Es gilt eine generelle Befreiung von der Umsatzsteuer, Buchführungspflicht ist entfallen, der Auftraggeber zahlt Honorare netto aus und überweist die Steuer direkt an das Finanzamt. Die Honorarvertragsmuster werden durch Berufsverbände und Instanzen der Auftraggeber als Rahmenbedingungen dem Grunde nach ausgehandelt und im Einzelfall spezifiziert. So vertritt z.B. der Schriftstellerverband der DDR seine Mitglieder gegenüber den Verlagsgremien. Ein gesellschaftliches Auftragssystem, Stipendien, Preisverleihungen sichern die Kontinuität von Honorareinkünften. Der überwiegende Teil der Künstler ist jedoch in staatlichen Häusern oder Ensembles fest angestellt und so wie Arbeiter und Angestellte abgesichert. So gibt es gegen Ende der 80er Jahre in der DDR 68 Theaterbetriebe mit etwa 200 Spielstätten, die 700 jährliche Neuinszenierungen und fast 1400 Übernahmen aus dem laufenden Repertoire auf die Bühne bringen.)

29.10.1981 DDR

Erhöhung des staatlichen Kindergeldes ab 1. Dezember auf 100 Mark monatlich.

19.11.1981 DDR

Verordnung über die Festsetzung von Mietpreisen in volkseigenen und genossenschaftlichen Neubauwohnungen. Der für alle Bürger unabhängig vom Einkommen festgelegte Mietpreis beträgt 1,00 bis 1,25 Mark pro qm in Berlin und 0,80 bis 0,90 Mark in den Bezirken sowie 0,40 Mark je qm Entgelt für Zentralheizung.

22.12.1981 BRD

Das Zweite Haushaltsstrukturgesetz soll den Bundeshaushalt sanieren ("Spargesetz"). Vorgesehen sind u.a. Fehlbelegungsausgleichszahlungen bei Sozialwohnungen, Einsparungen im öffentlichen Dienst und bei Sozialleistungen.

1982

 

01.01.1982 BRD

"Operation '82". Das Arbeitskonsolidierungsgesetz erhöht die Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeit und schreibt einschneidende Einsparungen zu Lasten von Arbeitslosen, beruflicher Bildung und Rehabilitation vor.
Das Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz tritt in Kraft. Soll Bedarfsplanung, Finanzierbarkeit und Betriebsführung der Krankenhäuser verbessern z.B. durch Pflegesätze, Prüfungsausschüsse und die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen.
Das Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz tritt in Kraft. Soll die stark gestiegenen Krankenkassenausgaben eindämmen. Förderung des Preiswettbewerbs durch Höchst- statt Festpreise.
Kürzung des Kindergeldes für das zweite und dritte Kind zur Entlastung des Bundeshaushalts.

28.01.1982 DDR

Anordnung über die Komplexrichtlinie für die städtebauliche Planung und Gestaltung von Neubauwohnungen bis 1985.

30.06.1982 BRD

Haushalt 1983. Überraschende Einigung der "sozialliberalen" Koalition. FDP setzt sich durch: u.a. Einsparungen im Sozialbereich (z.B. Selbstbeteiligung bei Kuren und Krankenhausaufenthalten, Krankenversicherungsbeiträge der Rentner).

09.09.1982 BRD

Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff veröffentlicht sein Konzept (Lambsdorff-Papier) des wirtschaftspolitischen Umbaus von der keynesianischen Nachfragesteuerung zur liberalen Angebotspolitik. Das Memorandum spielt eine Schlüsselrolle in der SPD/FDP-Regierungskrise, in der sich die Koalition 1980/1982 nicht über das Tempo und die Tiefe der Einschnitte in das soziale Netz der Bundesrepublik einigen kann, die mit dem Abbau des Wohlfahrtsstaates unter Kanzler Helmut Schmidt (SPD) begonnen hatten. Das Lambsdorff-Papier ist der Beginn der Abwendung vom demokratischen Sozialstaat im Sinne des Art. 20 BRD-Grundgesetz auf dem Weg zur Hegemonie des Neoliberalismus der Marktradikalen in der öffentlichen Meinungsführerschaft, der mit der Agenda 2010 der SPD/Grünen-Koalition unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) systematische Dimension erhält. Das von Staatssekretär Otto Schlecht und Abteilungsleiter Hans Tietmeyer ausgearbeitete Lambsdorff-Papier dient jeder folgenden Regierung in der BRD gleichsam als Richtschnur für den Abbau des Sozialstaates (Reformen), eine Entwicklung der Entfesselung des Kapitalismus, die jedoch erst mit dem Anschluss der DDR massiv zum Durchbruch kommen konnte. Ziel ist die spürbare Erhöhung der Erträge des Kapitals durch Senkung der Sozialleistungen und Verbilligung der Arbeitskraft. Forderungen des Lambsdorff-Papiers sind u.a. Verringerung der Leistungen des Arbeitsfördergesetzes, so durch Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld auf 12 Monate, Streichung bzw. Aussetzen des Mutterschaftsurlaubsgeldes, Streichung des Schüler-BAFöG und Umstellung des BAFöG für Studenten auf Volldarlehen, Reduzierung der für Wohngeld bezuschussfähigen Wohnfläche, Einführung eines demografischen Faktors zur Beschränkung der Rentenhöhe, stärkere Selbstbeteiligung der Bürger im Gesundheitswesen. Aber auch Anhebung der Mehrwertsteuer zum Ausgleich für investitions- und arbeitsplatzfördernde Steuerentlastungen; stärkere Berücksichtigung des Prinzips der Selbstvorsorge und Eigenbeteiligung und Stärkung der Eigenhilfe durch die Familie, z.B. bei der Pflege älterer Menschen; Erleichterung der Flexibilisierung der Arbeitszeit; Anhebung der Beteiligung der Rentner an ihrer Krankenversicherung, größere Selbstbeteiligung bei Kuren, Verschärfung der Bedingungen für die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente, Einführung eines kostendeckenden Abschlages bei Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze; Kostendämpfung im Gesundheitswesen und Ausbau der Selbstbeteiligung des Patienten; bezogen auf die Sozialhilfe auch Überprüfung der Regelsätze des Warenkorbes auf Angemessenheit; strengere Regelung für die Zumutbarkeit einer dem Hilfesuchenden mögliche Arbeit oder im Hinblick auf die Wohnungswirtschaft u.a. Liberalisierung durch die Ermittlung der Vergleichsmieten nur noch anhand von Neumieten oder Auflockerung des Miet-Kündigungsschutzes.

03.12.1982 DDR

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen.

1983

 

01.01.1983 BRD

Mit dem am 20.12.1982 beschlossenen Gesetz über die Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushaltes (Haushaltbegleitgesetz 1983) treten Änderungen in der Renten- und Sozialversicherung in Kraft. Der Rentenanpassungstermin wird ein halbes Jahr verschoben. Beschlossen wird die stufenweise Einführung eines Krankenversicherungsbeitrages für Rentner (1983: 1 %, 1984: 3 %, 1985: 5 %, 2019 erreicht er eine Höhe von 7,3 %). Mit dem Haushaltgesetz 1984 vom 22.12.1983 werden u.a. die Rentenanpassungen nun jährlich an die Arbeitsentgeltentwicklung des Vorjahres, nicht mehr im Dreijahreszeitraum angepasst. Verschärft werden die Anspruchsvoraussetzungen für Erwerbsunfähigkeits-Renten. Die Wartezeiten für Altersruhegeld verringern sich. Einmalzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, unterliegen stärkerer Beitragspflicht. Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen. Finanzielle Anreize für Kapitalanleger. Zulassung von Staffelmietverträgen, Zeitmietverträgen bis zu fünf Jahren ohne Fortsetzungsanspruch, wenn Baumaßnahmen oder Eigenbedarf zu erwarten sind. Bei Nachweis von drei höheren Mietabschlüssen für vergleichbare Wohnungen kann der Vermieter die Miete an die Vergleichsmiete anpassen, sie in drei Jahren jedoch um höchstens 30 % erhöhen.
Kürzung und Staffelung des Kindergeldes ab dem zweiten Kind nach Einkommensgrenzen.

01.01.1983 BRD

Gesetzliche Krankenversicherung: Ab sofort müssen sich Versicherte an Krankenhaus- und Kurkosten beteiligen. Bagatellarzneimittel müssen ab 01.04.1983 voll bezahlt werden. Rezeptgebühr steigt. "Gefälligkeitsatteste" können mit Geldbußen geahndet werden. Arbeitgeber dürfen fordern, dass der Vertrauensärztliche Dienst Krankschreibungen überprüft. Allgemeine Beitragspflicht der Rentner wird eingeführt: 5 % der Bruttomonatsrente (bislang beitragsfrei). In der DDR gibt es weiterhin keine Zuzahlungen.
Studenten-BAföG: Umstellung auf Volldarlehen ab WS 1983/84. Orientiert sich an den Einkommensverhältnissen, ebenso die Rückzahlung nach Ende der Förderungshöchstdauer. Bei erfolgreichem Abschluss oder vorzeitiger Tilgung werden die Darlehen teilweise erlassen.
Schüler-BAföG gilt nur noch für Schüler weiter, die eine zumutbare Ausbildungsstätte von der Wohnung ihrer Eltern aus nicht erreichen können oder auf dem zweiten Bildungsweg lernen oder aus einkommensschwachen Familien stammen und schon vorher gefördert wurden (Härtefälle).

07.01.1983 DDR

Anordnung über die Beratung chronisch erkrankter Kinder.

21.01.1983 DDR

Anordnung über die Gebührentarife im Verkehrswesen.

18.02.1983 DDR

Einführung des Nothilfepasses für alle Bürger zur Erhöhung der Qualität erster medizinischer Betreuungsmaßnahmen bei akuten Erkrankungen und Unfällen.

12.08.1983 DDR

Anordnung über die Bewerbung, die Auswahl und die Zulassung zum Direktstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen.

01.09.1983 DDR

Anordnung über die Förderung von Jugendveranstaltungen. Die veranstaltenden Einrichtungen erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Staatshaushalt.

1984

 

01.01.1984 BRD

Altersrente wird ab sofort nach fünf statt bisher fünfzehn Versicherungsjahren gewährt. Erwerbsminderungsrente kann beanspruchen, wer in den letzten fünf Versicherungsjahren mindestens drei Jahre versicherungspflichtig war.

Vermögensbildung für Arbeitnehmer: Unter bestimmten Voraussetzungen sind jährlich 936 DM statt bisher 624 DM steuerbegünstigt.

26.01.1984 DDR

Anerkennung der Leistungen der Bürgerinitiative "Nationale Front" im Vorhaben "Schöner unsere Städte und Gemeinden - Mach mit!", in dem Bürger Eigenleistung im Wert von rund 3,6 Mio. Mark erbrachten.

09.02.1984 DDR

Die 2-millionste Wohnung wird im Rahmen des Städtebauprogramms am Arkonaplatz übergeben und für das Neubau-Wohngebiet Berlin-Hohenschönhausen, wo bis 1988 rund
35 000 Wohnungen für etwa 100 000 Bürger entstehen werden, wird der Grundstein gelegt.

09.02.1984 DDR

Verordnung über die Planung und Nutzung betrieblicher Erholungseinrichtungen.

01.05.1984 BRD

Vorruhestandsgesetz: Arbeitnehmer können ab dem vollendeten 58. Lebensjahr mit dem Arbeitgeber durch Einzelvertrag vereinbaren, dass sie aus dem Betrieb ausscheiden und dann bis zum Beginn des Altersruhegelds ein Vorruhestandsgeld beanspruchen. Es beträgt mindestens 65 % des Bruttolohns.

17.05.1984 DDR

Familien mit mehr als drei Kindern sind vorrangig mit familiengerechtem Wohnraum zu versorgen. Die betreffenden Mütter erhalten zur Pflege erkrankter Kinder Freistellungen bis zu 13 Wochen im Kalenderjahr. Bei der Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes besteht die Möglichkeit bezahlter Freistellung bis zum 18. Lebensmonat des Kindes (Babyjahr). (Gemeinsamer Beschluss des Ministerrates, der Gewerkschaft [FDGB] und des Zentralkomitees der SED, gültig ab 1. Juni, dem "Internationalen Tag des Kindes".)

22.05.1984 DDR

Erhöhung der Mindest- und anderer Renten. Mindestrente 300 Mark, in Abhängigkeit von den Berufsjahren 310 bis 370 Mark. Frauen, die mehr als drei Kinder geboren haben, erhalten eine Zurechnungszeit bei der Berechnung der Arbeitsjahre. Bei der Berechnung von Invalidenrenten wird die bis zum Rentenalter verbleibende Zeit als Arbeitsjahre angerechnet. (Gemeinsamer Beschluss des Ministerrates, der Gewerkschaft [FDGB] und des Zentralkomitees der SED. Die darauf basierenden Verordnungen werden am 26. Juli 1984 veröffentlicht und treten am 01.12.1985 in Kraft.)

24.05.1984 DDR

Zur besonderen Unterstützung der Ehen mit drei Kindern entsprechend des Beschlusses vom 17. Mai sind diese Familien vorrangig mit familiengerechtem Wohnraum und Plätzen in Kindereinrichtungen und Erholungsobjekten zu versorgen. Die örtlichen Räte können weitere finanzielle Zuwendungen und Ermäßigungen gewähren. (Verordnung über die besondere Unterstützung für Ehen mit drei Kindern.) Die Durchführungsbestimmungen erscheinen am 10. August. Ebenfalls am 24. Mai erscheinen die Verordnungen über die Verbesserung von Leistungen nach der Geburt des dritten und jedes weiteren Kindes und der Pflege erkrankter Kinder sowie die dritte Verordnung über die Gewährung von Krediten zu vergünstigten Konditionen an junge Eheleute.

12.07.1984 DDR

Anordnung über die Entlohnung der Werktätigen und die Verrechnung der Lohnkosten bei sozialistischer Hilfe.

13.07.1984 BRD

Das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" soll werdenden Müttern, die sich in einer Notlage befinden, durch finanzielle Hilfen erleichtern, ihr Kind auszutragen. Kein Rechtsanspruch.

17.09.1984 DDR

Anordnung über den Erwerb des Facharbeiterabschlusses bei gesellschaftlich notwendigem Berufswechsel. Diesen Werktätigen werden Qualifizierungsverträge, Kostenerstattung und erforderliche Freistellung zur Weiterbildung gewährt.

1985

 

26.04.1985 BRD

Beschäftigungsförderungsgesetz: Es können vorübergehend befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Gilt nicht für Kettenarbeitsverträge mit Unterbrechungen.

22.05.1985 DDR

Anordnung über Planung und Nutzung der Erholungseinrichtungen von Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft.

13.06.1985 DDR

Baukonferenz am 13. und 14.06.1985 zu den Ergebnissen und der weiteren Durchführung des Wohnungsbauprogramms, dem Kernstück der Sozialpolitik bis 1990. Schwerpunkte ergeben sich aus sozialpolitischen und Erfordernissen der Produktivkraftentwicklung in Industrie und Landwirtschaft. Von Bedeutung auch die Rekonstruktion und die Rückgewinnung zweckentfremdeten Wohnraums als zusätzliche Erweiterung des versorgungswirksamen Wohnungsbestandes. Zu qualifizieren seien darüber hinaus die Generalbebauungspläne für die größeren Städte mit Sicht auf das Jahr 2000.

18.06.1985 DDR

Einführung eines Stipendiums des Jugendverbandes (FDJ) zur Förderung junger Arbeiter und Genossenschaftsbauern während des Direktstudiums (FDJ-Stipendium). Das Stipendium wird an 600 Studenten gegeben (350 Mark).

01.07.1985 DDR

Fahrpreisermäßigungen für Kinder, Jugendliche, Oberschüler, Lehrlinge und Studenten für alle Fahrten mit der Eisenbahn innerhalb der DDR. Sie zahlen nur noch halbe Zuschläge für Eil-, Schnell- und Expresszüge. Damit wird ein Vorschlag des Jugendverbandes FDJ verwirklicht.

16.07.1985 DDR

Erhöhung der Unterstützung für Studenten und Lehrlinge mit Kindern.

1986

 

01.01.1986 DDR

Einführung der zusätzlichen Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellter Leiter zentral geleiteter Wirtschaftsorganisationen.

01.01.1986 DDR

Einführung der zusätzlichen Versorgung der künstlerisch Beschäftigten des Rundfunks, Fernsehens, Filmwesens sowie des Staatszirkusses der DDR und des VEB Deutsche Schallplatte. Einführung der zusätzlichen Versorgung der künstlerisch Beschäftigten in Theatern, Orchestern und staatlichen Ensembles und der zusätzlichen Versorgung für freiberuflich tätige Mitglieder des Schriftstellerverbandes der DDR.

01.01.1986 BRD

Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (HEZG): Hinterbliebenenversorgung: Witwer und Witwen werden unter gleichen Voraussetzungen gleich behandelt. 60 % der Versichertenrente des verstorbenen Ehegatten. Die Neuordnung der Hinterbliebenenrenten durch Einführung des sog. Anrechnungs-Modells, wonach auf den Hinterbliebenenrentenanspruch eigenes Einkommen in Höhe von 40% angerechnet wird, führt die Bedürftigkeitsprüfung in die Rentenversicherung ein.

Erziehungsjahrrente: Der erziehende Elternteil erhält ein Pflichtversicherungsjahr rentenbegründend und rentensteigernd angerechnet.

Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub werden eingeführt.

17.04.1986 DDR

Der Parteitag der SED beschäftigt sich mit der politischen und ökonomischen Entwicklung der DDR und beschließt die Fortsetzung des Weges der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik.

22.04.1986 DDR

Zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Familien mit Kindern sowie zur Förderung junger Ehen wird beschlossen, dass werktätige Mütter bereits bei der Geburt ihres ersten Kindes eine Freistellung bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres in Anspruch nehmen können (Babyjahr). Zur Pflege erkrankter Kinder erhalten Mütter bereits ab dem zweiten Kind bezahlte Freistellung, bei schwerstgeschädigten Kindern wird der Grundurlaub erhöht und für Inanspruchnahme der Ehekredite die Altersgrenze heraufgesetzt. Auch das staatliche Kindergeld soll erhöht werden. (Gemeinsamer Beschluss des Ministerrates, der Gewerkschaft [FDGB] und des Zentralkomitees der SED.) Die Verordnungen des Ministerrates zur rechtlichen Umsetzung des Beschlusses erscheinen am 24.04.1986.

15.05.1986 BRD

Änderung des Streikparagraphen 116 im Arbeitsförderungsgesetz: Vom Arbeitskampf mittelbar betroffene Arbeitnehmer erhalten außerhalb des fachlichen Tarifgebiets Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall, nicht aber im umkämpften Tarifgebiet bei "Stellvertreterarbeitskämpfen", z. B. für die 35-Stunden-Woche.

22.05.1986 DDR

Die bisherige Fahrpreisermäßigung für Rentner mit der Deutschen Reichsbahn, sie war am 01.01.1977 für drei Tage festgelegt, wird auf alle Kalendertage erweitert.

08.07.1986 DDR

Zweite Durchführungsbestimmung über die besondere Unterstützung der Familien mit schwerstgeschädigten Kindern.

27.11.1986 DDR

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz). Die Medikamente werden kostenlos in rund 2000 Apotheken nach ärztlicher Vorschrift ausgegeben.

1987

 

01.01.1987 BRD

Entfall der Nutzungswertbesteuerung selbstgenutzten Wohnungseigentums. Neuer § 10e Einkommenssteuergesetz: Selbstgenutzte Wohnungen werden steuerlich gefördert.

28.01.1987 DDR

Anordnung über eine erweiterte materielle Unterstützung für Bürger bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen.

25.02.1987 DDR

Zweite Verordnung über Neubau, Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen.

12.03.1987 DDR

Verordnung über das staatliche Kindergeld und erste Durchführungsbestimmung. Das monatliche Kindergeld erhöht sich für das erste Kind auf 50 Mark, 100 für das zweite und 150 für jedes weitere Kind bis zum 16. Lebensjahr bzw. dem Abschluss der 10. Klasse, für dritte und weitere Kinder auch darüber hinaus. Zugrunde liegt der Ministerratsbeschluss vom 22.04.1986. Die Verordnung tritt am 1. Mai in Kraft.

01.10.1987 DDR

Der Erholungsurlaub für ältere Werktätige (Frauen ab 55, Männer ab 60 Jahre) wird um 5 Arbeitstage erhöht. Zugrunde liegt der Vorschlag des 11. Gewerkschaftskongresses (FDGB). Die Verordnung über die Erhöhung des Erholungsurlaubes für ältere Werktätige tritt am 01.01.1988 in Kraft.

1988

 

01.01.1988 DDR

Einführung der zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende von Produktionsgenossenschaften und Leiter kooperativer Einrichtungen der Landwirtschaft.

01.07.1988 DDR

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Hochschulkader in staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens einschließlich der Apotheker in privaten Apotheken.

Einführung der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für Tierärzte und andere Hochschulkader in Einrichtungen des staatlichen Veterinärwesens.

29.07.1988 DDR

Anordnung über die Tätigkeit der Gemeindeschwestern (Gemeindeschwesterordnung). Zu dieser Zeit arbeiten in der ambulanten Pflege rund 7000 Gemeindeschwestern, die in 5585 staatlichen und 124 Gemeindeschwesterstationen der Diakonie und Caritas beschäftigt sind. Schwerpunkt des Einsatzes sind die ländlichen Gebiete (eine oder mehrere Gemeinden), wo eine Schwester für 600, in Städten für wesentlich mehr Einwohner zur Verfügung steht. Für die häusliche, nichtpflegerische Versorgung ist die Volkssolidarität zuständig.

24.08.1988 DDR

Anordnung über die Neugestaltung des Fern- und Abendstudiums an den Universitäten und Hochschulen. Die bezahlte Freistellung von der Arbeit beträgt im Fernstudium 48 Arbeitstage pro Jahr und im Abendstudium 200-400 Arbeitsstunden. 40 Arbeitstage werden für die Anfertigung und Verteidigung der Abschlussarbeit gewährt.

31.08.1988 DDR

Anordnung über Fördermaßnahmen bei der Qualifizierung von Frauen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen (Frauensonderstudium-Anordnung).

12.10.1988 DDR

Im Wohnungsbauprogramm wird die 3-millionste Wohnung seit 1971 übergeben.

30.11.1988 DDR

Umfangreichste Rentenerhöhung seit Gründung der DDR und sechste Erhöhung seit 1971. Für die Rentenerhöhung werden jährlich 2,3 Mrd. Mark aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt. Es erhöhen sich die Mindestrenten in Abhängigkeit von Arbeitsjahren, bei Frauen auch unter Berücksichtigung geborener Kinder, sowie die Unfallrenten, Hinterbliebenenrenten, Kriegsbeschädigtenrenten und alle Renten ab 01.12.1989.

1989

 

01.01.1989 BRD

Strukturreform im Gesundheitswesen: Leistungskürzungen, höhere Selbstbeteiligung der Patienten. Maßnahmen für wirtschaftliches Verhalten: Stichprobenkontrollen bei Verordnungen und Abrechnungen von Ärzten, bei Medikamenten Festbeträge, Preisvergleichslisten bei Krankenhäusern ...

01.01.1989 DDR

1989 beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 43,75 Stunden (BRD 40 Stunden), die Zahl gesetzlicher Feiertage 5 (BRD 9) Tage im Jahr. Die Zahl der Arbeitstage unter Berücksichtigung von Hausarbeitstagen, Schwangerschafts- und Wochenurlaub sowie Babyjahr ergeben 1989 für die DDR 224, für die BRD 217 Arbeitstage im Jahr. Das Rentenalter beginnt in der DDR bei Männern mit 65, bei Frauen mit 60, in der BRD bei Männern mit 62 und Frauen mit 58 Jahren.

01.01.1989 DDR

Einführung der zusätzlichen Altersversorgung für freischaffende bildende Künstler.

28.11.1989 DDR

Der Schriftsteller Stefan Heym veröffentlicht in Berlin während einer Pressekonferenz den Aufruf "Für unser Land". Erstunterzeichner sind Künstler und Wissenschaftler sowie Vertreter der Kirche und der Opposition, die damit für einen reformierten, demokratischen Sozialismus in der DDR, der nicht durch die BRD vereinnahmt wird, plädieren. Der Aufruf erscheint am nächsten Tag in allen Zeitungen - über eine Million unterschreiben bis Januar 1990. Zeitgleich überrumpelt Bundeskanzler Helmut Kohl während der Haushaltsdebatte am 28.11.1989 im Bonner Bundestag mit seinem unangekündigten deutschlandpolitischen Konzept zur schrittweisen Wiederherstellung der deutschen Einheit (Zehn-Punkt-Programm), das am 01.12.1989 vom Bundestag gebilligt wird.


"Für unser Land.
Unser Land steckt in einer tiefen Krise. Wie wir bisher gelebt haben, können und wollen wir nicht mehr leben. Die Führung einer Partei hatte sich die Herrschaft über das Volk und seine Vertretungen angemaßt, vom Stalinismus geprägte Strukturen hatten alle Lebensbereiche durchdrungen. Gewaltfrei, durch Massendemonstrationen hat das Volk den Prozeß der revolutionären Erneuerung erzwungen, der sich in atemberaubender Geschwindigkeit vollzieht. Uns bleibt nur wenig Zeit, auf die verschiedenen Möglichkeiten Einfluß zu nehmen, die sich als Auswege aus der Krise anbieten.
Entweder
können wir auf der Eigenständigkeit der DDR bestehen und versuchen, mit allen unseren Kräften und in Zusammenarbeit mit denjenigen Staaten und Interessengruppen, die dazu bereit sind, in unserem Land eine solidarische Gesellschaft zu entwickeln, in der Frieden und soziale Gerechtigkeit, Freiheit des einzelnen, Freizügigkeit aller und die Bewahrung der Umwelt gewährleistet sind.
Oder
wir müssen dulden, daß, veranlaßt durch starke ökonomische Zwänge und durch unzumutbare Bedingungen, an die einflußreiche Kreise aus Wirtschaft und Politik in der Bundesrepublik ihre Hilfe für die DDR knüpfen, ein Ausverkauf unserer materiellen und moralischen Werte beginnt und über kurz oder lang die Deutsche Demokratische Republik durch die Bundesrepublik vereinnahmt wird.

Laßt uns den ersten Weg gehen. Noch haben wir die Chance, in gleichberechtigter Nachbarschaft zu allen Staaten Europas eine sozialistische Alternative zur Bundesrepublik zu entwickeln. Noch können wir uns besinnen auf die antifaschistischen und humanistischen Ideale, von denen wir einst ausgegangen sind. Alle Bürgerinnen und Bürger, die unsere Hoffnung und unsere Sorge teilen, rufen wir auf, sich diesem Appell durch ihre Unterschrift anzuschließen.

Berlin, den 26. November 1989"

18.12.1989 BRD

Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992). Beendigung der Bruttolohnorientierung der Renten. Ab 01.07.1992 richtet sich die Rentenanpassung nach der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter (die mit steigenden Beitrags- und Steuerlasten geringer ausfallen). Die Altersrente kann vor Erreichen der Regelaltersgrenze, jedoch mit Abschlägen bezogen werden (bei max. 3 Jahren ergibt sich eine dauerhafte Rentenkürzung von 10,8 %). Die Vollrente kann als Teilrente in Anspruch genommen werden, um begrenzt hinzuzuverdienen. Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung werden bis zu 7 Jahren (vordem 13 Jahre) mit max. 75 % des Durchschnittseinkommens aller Versicherten anerkannt. Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung und Pflege werden eingeführt bzw. erweitert.

31.12.1989 DDR

In der DDR bestehen über 7000 öffentliche Bibliotheken, mehr als 800 Kultur- und Klubhäuser, 751 Museen, 217 Theater und Spielstätten, 87 Orchester, 112 Musikschulen sowie Kunstakademien in Berlin, Leipzig, Halle/S., Dresden, Musikhochschulen in Berlin, Leipzig, Dresden, Halle/S., Weimar und Rostock, die Palucca-Schule in Dresden, die Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ in Potsdam-Babelsberg, die Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ in Berlin, die Hochschule für Musik und Theater in Rostock.

Mit der Aufhebung der gesellschaftlichen Grundlagen der DDR verlieren sich die unverwechselbaren Eigenheiten der Künste im Osten, die sie zu einem wesentlichen Bestandteil europäischer Kunstentwicklung gemacht hatten.

31.12.1989 DDR

Eine jährliche Anpassung an die Einkommens- und Preisentwicklung wie in der BRD (Dynamisierung) sah das Rentensystem in der DDR nicht vor. Die Rente wurde aller drei bis fünf Jahre durch Regierungsverordnungen erhöht und blieb in den Jahren dazwischen konstant. “Die Durchschnittsrente für den DDR-Rentner betrug in der zweiten Hälfte der achtziger Jahre 472 Mark (Männer: 526 Mark, Frauen: 418 Mark). In Wirklichkeit war sie fast 100 Mark höher, weil eine Reihe von Zusatzsystemen gegriffen hatte … Davon zahlte der DDR-Durchschnittsrentner 30 Mark Miete, 20 Mark für Strom und Wasser, allenfalls 100 Mark für Lebensmittel, 5 Mark für seine Kohlen (übers Jahr gerechnet). 155 Mark kosteten ihn also die ‚Essentials‘. Von den äußerst geringen Rundfunkgebühren waren Rentner generell befreit. Ihm blieben noch 317 DDR-Mark. Was konnte er mit diesen 317 Mark anfangen? Er konnte dreimal quer durch die DDR mit seinen Enkeln fahren (ermäßigt, zusammen 25 Mark), fünfmal ins Kino gehen (zusammen 10 Mark), sich drei Gaststätten-Essen leisten (mit Getränk 15 Mark), drei Bücher kaufen (12 Mark), fünf Skat- und Bierabende mit seinen Kumpes, oder Kumpelinnen veranstalten (zusammen 12,50 Mark), einmal das Auto betanken (30 Mark), seiner neuen Freundin einen Blumenstrauß schenken (3 Mark), sich eine neue Hose kaufen (neu wenngleich nicht schick: 30 Mark). Dann konnte er immer noch dreimal ins Theater gehen (für ihn als Rentner zusammen 10 Mark), er konnte einem Kegelverein angehören und einem Briefmarkenverein (beides für ihn kostenlos oder praktisch kostenlos). Er konnte zwei Tageszeitungen halten und 4 Zeitschriften (zusammen 15 Mark) Der DDR-Rentner hätte Leser der Deutschen Bücherei Leipzig und gleichzeitig der Berliner Staatsbibliothek sein können (je eine Mark Jahresbeitrag) … All dies hätte ihn zu seinen 155 Mark für die Grundbedürfnisse weitere knapp 140 DDR-Mark gekostet. Er hätte dann immer noch mehr als 150 Mark für Reparaturen, Geschenke, Sonderausgaben, eventuelle Urlaubsfahrten übrig gehabt. Für Letzteres konnte er über den FDGB-Feriendienstes seines ehemaligen Betriebes weiterhin Anspruch auf einen preiswerten Ferienplatz erheben, und den Zehner, den er für das ihn begleitende Enkelkind aufbringen musste, den hatte er auch noch übrig. Würde der heutige Durchschnittsrentner dieses Programm der Vielfalt durchziehen wollen, müsste er eine doppelt so hohe Rente beziehen (also mindestens 1500 Euro). Da er ja auch der Versteuerung unterliegt und ihm heutzutage die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, müsste er eine Rente von brutto 2000 Euro sein eigen nennen, um mit dem Handlungsspielraum des DDR-Rentners gleichziehen zu können.“ (Matthias Kraus, Die große Freiheit ist es nicht geworden, Berlin 2019, S. 177f; ISBN 978-3-360-01346-0)