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Sozialpolitik in der BRD

Sozialpolitik in der DDR

Sozialpolitische Richtlinien

Die sozialpolitische Arbeit der SED gliedert sich in folgende Aufgabengebiete;

1. Recht der Arbeit mit dem Ziel der Sicherung der Arbeitskraft, des Rechts auf Arbeit und der Demokratisierung der Wirtschaft.

2. Sozialversicherung mit dem Ziel der Sozialversorgung.

3. Gesundheitsfürsorge mit dem Ziel der Gesundheitssicherung.

4. Sozialfürsorge mit dem Ziel der sozialen Sicherung.

5. Familienfürsorge mit dem Ziel, die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft wiederherzustellen.

6. Wohnungsfürsorge mit dem Ziel der Sicherung der Heimstätte.

7 Umsiedler- und Heimkehrerfürsorge mit dem Ziel der restlosen Einfügung in der Heimat.

 

1. ARBEITSRECHT

 

Das Arbeitsrecht gliedert sich in die Abschnitte: Koalitionsrecht (Gewerkschaftsrecht), Tarifvertragsrecht, Löhne, Arbeitszeit, Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsschutz, Betriebsfürsorge, Aus- und Fortbildung, Arbeitslenkung und Arbeitsvermittlung, Berufsfürsorge, Arbeitsgerichtsbarkeit, Wirtschaftsdemokratie und Betriebsräte.

 

A. Koalitionsrecht

 

Uneingeschränktes Koalitionsrecht für alle Arbeiter und Angestellten; Recht, alle gewerkschaftlichen Kampfmittel anzuwenden; Neuordnung des Koalitionsrechts.

 

B. Tarifvertragsrecht

 

Fortentwicklung des Tarifvertragsrechts, unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen der Werktätigen. Unabdingbarkeit und Unverzichtbarkeit der Tarifvertragsbedingungen. Entscheidungen der Arbeitsstreitigkeiten durch tarifvertragliche und Schlichtungsinstanzen bei den Landesarbeitsverwaltungen. Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen mit Zustimmung der Beteiligten. Neureglung des Tarifvertragsrechts. Tarifverträge für Wirtschaftsgebiete oder Wirtschaftszweige zwischen den Gewerkschaften und den öffentlichen Organen der Wirtschaft.

 

C. Löhne

 

Steigerung der Produktion zur Behebung der Mangellage und zur Herstellung eines richtigen Verhältnisses zwischen Preisen und Löhnen. Ausdehnung der Wirtschaftsplanung auf das Preisgefüge und die Lohngestaltung, wobei ein gesundes soziales Verhältnis zwischen Löhnen und Preisen herzustellen ist. Bewirtschaftung des lebensnotwendigen Bedarfs mit gebundenen Preisen als Teil der Wirtschaftsplanung. Ausgangspunkt der Lohngestaltung in der gesellschaftliche Wert der Arbeit. Beseitigung zu großer Lohnspannen. Für gleiche Arbeit gleicher Lohn, jedoch Mindestlöhne und Mindestgehälter unter Berücksichtigung der Ausbildung und überdurchschnittlicher Leistungen. Wegfall der Unterschiede in der Entlohnung nach Alter und Geschlecht und nach der Größe der Familie. Mindestlöhne für besonders schutzbedürftige Werktätige. Gesetzliche Regelung der Löhne für Überzeitarbeit und Nachtarbeit.

 

D. Arbeitszeit

 

Gesetzliche Neuregelung durch Festsetzung eines Normalarbeitstages von acht Stunden. Regelung der Überzeitarbeit, der Arbeitszeit für Arbeitsverhältnisse mit Bereitschaftsdienst, insbesondere in der Landwirtschaft sowie der Nachtarbeitszeit. Höchstarbeitszeit für Frauen und Jugendliche, Regelung der Nachtarbeit der Frauen durch Vereinbarung mit den Gewerkschaften oder durch Betriebsvereinbarungen. Verbot der Nachtarbeit für Frauen (schwangere und stillende Mütter) und für Betriebe mit besonders gesundheitsschädlicher Arbeit. Bezahlter Hausarbeitstag für Frauen mit eigenem Hausstand.

 

E. Urlaub

 

Bezahlter Mindesturlaub unter Berücksichtigung des Schutzes der Jugendlichen.

 

F. Kündigungsschutz

 

Gesetzlicher Mindestkündigungsfrist. Schutz und willkürlicher Entlassung.

 

G. Betriebsordnungen

 

Gesetzliche Neuregelung der Vorschriften über Betriebsordnungen, insbesondere der Vorschriften über Arbeitsdisziplin. Schriftliche Festlegung und Bekanntgabe der für den Betrieb geltenden Arbeitsbedingungen.

 

H. Arbeitsschutz

 

Gesetzliche Regelung der Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere Zusammenfassung aller Schutzbestimmungen in einem Gesetz unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei Berufskrankheiten nach Maßgabe der neuesten Forschungsergebnisse, der Gewerbehygiene und des Standes der technischen Entwicklung. Einheitliche Betriebsaufsicht über die Innehaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und besonderer Berücksichtigung des Bergbaus und der Verkehrsbetriebe. Maßgebliche Mitwirkung der Gewerbeärzte bei der Aufstellung der Grundsätze und der Durchführung der Betriebsaufsicht. Errichtung von Arbeitsschutzämtern bei den Landesverwaltungen.

 

I. Betriebsfürsorge

 

Betriebsfürsorge nur unter Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit. Ausgestaltung der Betriebsküchen und Betriebsspeisungen, Verbesserung der sanitären Anlagen, der Gemeinschaftsräume; kulturelle Betreuung, Ausgleichssport, berufliche Fortbildungseinrichtungen. Einrichtung von Kinderkrippen und Kindergärten im Anschluß an die Betriebe. Gesundheitliche Überwachung durch Ärzte in den Betrieben, gemeinsam mit der Sozialversicherung, unter Mitwirkung der betrieblichen Gewerkschaftsleitung und der Betriebsvertretung. Betriebsambulanzen. Entscheidende Mitwirkung der Betriebsräte bei den Einrichtungen. Ersetzung von Werkspensionskassen und Gruppenpensionskassen und ähnlicher Unterstützungseinrichtungen durch Ausbau der Sozialversicherung. Aufwendungen für die Betriebsfürsorge dürfen nicht durch Preiserhöhungen gedeckt werden.

 

K. Erholungsfürsorge

 

Errichtung von Erholungsheimen durch die Gewerkschaften, die Sozialversicherung, die Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften.

 

L. Aus- und Fortbildung

 

Neuordnung des Ausbildungswesens, insbesondere für Jugendliche und älter Anlernlinge sowie für landwirtschaftliche Arbeiter durch die Gewerkschaften. Lehrwerkstätten in größeren Betrieben. Produktive Lehrwerkstätten der Gemeinden mit Selbstverwaltung der Beteiligten. Lieferung der Lehrmittel durch den Betrieb. Erweiterung der Schulplicht für arbeitslose Jugendliche. Fachliche Fortbildungseinrichtungen und Herausgabe von fachlichen Fortbildungsschriften durch die Gewerkschaften. Ausbau der Fachschulen und Volkshochschulen.

 

M. Arbeitslenkung und Arbeitsvermittlung

 

Zentrale Arbeitslenkung gemäß der Wirtschaftsplanung durch Landesarbeitsämter bei den Arbeitsverwaltungen der Länder und Provinzen. Arbeitsämter für Wirtschaftsbezirke unter Berücksichtigung der politischen Verwaltungsbezirke bei den Arbeitsverwaltungen. Demokratische Verwaltung der Arbeits- und Landesarbeitsämter durch Mitwirkung von Beratungsausschüssen der Gewerkschaften und der Unternehmer. Finanzierung aus den Etatsmitteln der Länder und Provinzen. Arbeitslosenunterstützung mit Rechtsanspruch. Kostendeckung aus den Etatsmitteln der Länder und Provinzen. Auszahlung durch die Arbeitsämter und deren Nebenstellen.

 

N. Berufsfürsorge

 

Beschleunigter Ausbau der Berufsumschulung unter besonderer Berücksichtigung der Frauen, der Angestellten und der Körperbeschädigten. Träger der Umschulungseinrichtungen sind die Arbeitsämter. Mitbestimmungsrecht der Gewerkschaften. Umschulung von Frauen nur für Berufe, die ihren körperlichen Fähigkeiten entsprechen. Ausbau der Berufsberatung. Ausgestaltung der Berufsfürsorge für Körperbeschädigte und Invaliden unter Mitwirkung der Sozialversicherung. Gesetzlicher Einstellungszwang und Entlassungsschutz für Schwerbeschädigte. Sonderfürsorge für Blinde, Gehörlose und sonstige Gebrechliche.

Lenkung und Zusammenfassung der Berufsberatung, Berufsumschulung und Berufsfürsorge durch Berufsämter bei den Arbeitsverwaltungen.

 

O. Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Einheitliche Arbeitsgerichtsbarkeit unter Einschluß der Streitigkeiten aus der Sozialversicherung, der Arbeitsschutzgesetzgebung, der Arbeitsvermittlung und der Sozialfürsorge. Ausbau der Arbeitsgerichte zu Sozialgerichten. Ausbildungslehrgänge unter maßgeblicher Mitwirkung der Gewerkschaften für Arbeitsrichter ohne juristische Vorbildung. Angliederung der Arbeitsgerichte an die Arbeitsverwaltungen, der Landesarbeitsgerichte an die Arbeitsverwaltungen der Länder und Provinzen. Schaffung von Rechtsauskunfts- und Beratungsstellen sowie Rechtsvertretungen durch die Gewerkschaften (Arbeitersekretariate).

 

P. Wirtschaftsdemokratie und Betriebsvertretungen

(Betriebsräte und Betriebsobleute)

 

Zentrale Wirtschaftsplanung durch die Zentral- und Landesverwaltung unter Mitwirkung der antifaschistisch-demokratischen Parteien, der Gewerkschaften, der Genossenschaften, der öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsvertretungen. Bildung von Betriebsvertretungen als Pflicht der Betriebsangehörigen und der Gewerkschaften. Wahl der Betriebsvertretung nach demokratischen Grundsätzen; Gesamtbetriebsräte für mehrere Betriebe eines Unternehmens. Vertretung des Betriebsrats (Gesamtbetriebsrats) in den Aufsichtsorganen der Unternehmungen. Auskunftspflicht der Unternehmer. Entlassungsschutz für Betriebsvertretungen (Betriebsräte und Betriebsobleute). Gleichberechtigte Mitbestimmung der Betriebsvertretung in allen Betriebs- und Produktionsfragen. Mitbestimmung bei der Gestaltung der Produktionspläne und der Betriebsorganisation. Schaffung von Arbeitsordnungen zur Durchführung und Ergänzung von Tarifverträgen. Mitbestimmung bei der Einstellung und Entlassung von Arbeitskräften. Entnazifizierung des Betriebes. Überwachung der Arbeitsschutz- und sanitären Einrichtungen, namentlich der Unfallschutzvorrichtungen. Mitbestimmung bei der Verbesserung des Gesundheitsdienstes und des Arbeitsschutzes. Schaffung und Verwaltung von Einrichtungen der Betriebsfürsorge. Sicherung der Rechte der Betriebsvertretungen (Betriebsräte und Betriebsobleute) durch Betriebsvereinbarungen.

 

Q. Arbeitsverwaltung

 

Errichtung von Arbeitsverwaltungen für Wirtschaftsbezirke. Träger sind die beteiligten Selbstverwaltungskörperschaften. Landesarbeitsverwaltungen bei den Landesverwaltungen der Länder und Provinzen.

 

R. Arbeitsgesetzbuch

 

Zusammenfassung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften in einem Arbeitsgesetzbuch. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und der Solidarität aller Werktätigen sowie der sozialen Verpflichtungen der Gemeinschaft gegenüber den wirtschaftlichen Abhängigen und Schutzbedürftigen.

 

2. SOZIALVERSICHERUNG

 

Neuordnung der Sozialversicherung durch Vereinigung sämtlicher Träger der Sozialversicherung in einer Sozialversicherungsanstalt, gegliedert in Zweiganstalten für Länder und Provinzen mit Verwaltungsstellen für Stadt- und Landkreise und Verwaltungsnebenstellen für Gemeinden und größere Betriebe. Volle Selbstverwaltung der Versicherungsträger. Zweidrittelmehrheit der Versicherten. Ausdehnung der Versicherungspflicht auf alle Werktätigen und Fürsorgebedürftigen. Freiwillige Versicherungsmöglichkeiten für alle Nichtversicherungspflichtigen. Freiwillige Zusatzversicherung für Krankenhausaufenthalt, Krankengeld, Renten und Sterbegeld entsprechend dem Versicherungsbedürfnis.

Zusammenfassung der Leistungen, insbesondere der Heilbehandlung, für alle bisherigen Versicherungszweige. Ausrichtung der gesamten Heilbehandlung nach einheitlichen Grundsätzen, in deren Mittelpunkt der Schutz und die Wiederherstellung der Arbeitskraft steht. Ausgestaltung der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge unter besonderer Berücksichtigung der Berufskrankheiten. Arbeitsgemeinschaft zwischen den Trägern der Sozialversicherung und den Trägern der öffentlichen Gesundheitsfürsorge zur Bekämpfung der Seuchen und der Volkskrankheiten sowie zur Durchführung der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge.

Gestaltung der Barleistung nach dem sozialen Bedürfnis der Versicherten und ihrer Familien. Bemessung der Leistungen nicht als Entschädigung für entgangenen Arbeitsverdienst oder Schadenersatz, sondern ausreichende soziale Versorgung, abgestuft nach dem Maß der Beeinträchtigung der Arbeitskraft. Gleiche Behandlung aller Beschädigten und Invaliden. Keine besonderen Ansprüche auf Grund des Arbeitsvertrages (Pensionsansprüche). Ausgestaltung der Leistungen für Alter und Invalidität. Berechnung der Renten nach Berufsjahren und Arbeitsverdienst. Mindestrenten.

Wegfall des Kapitaldeckungsverfahrens,. Aufbringung der Mittel nach dem Umlageverfahren. Gleiche Beitragsteile der Versicherten und der Unternehmer. Beitragszuschläge für Betriebe mit erhöhter Unfall- und Gesundheitsgefahr. Zusatzbeiträge für die Zusatzversicherungen. Nach Neuordnung der Sozialversicherung Überleitung auf die Gewerkschaften. Aufsicht durch die Arbeitsverwaltungen der Länder und Provinzen. Entscheidung von Streitigkeiten durch die Arbeitsgerichtsbarkeit mit voraufgehendem Schiedsverfahren durch die ehrenamtlichen Organe der Versicherungsträger. Mitwirkung der Betriebsräte bei der Krankenfürsorge im Betriebe und der Krankenaufsicht.

 

3. GESUNDHEITSFÜRSORGE

 

Gesundheitsfürsorge der gemeindlichen Selbstverwaltung und der Landes- und Provinzialverwaltung nach bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten.

Errichtung von Krankenhäusern, Heilstätten und Krankenstuben. Ausgestaltung der Krankenhäuser. Soziale Kranhausfürsorge. Gemeindliche Polikliniken und Zahnkliniken. Schulzahnpflege. Gesundheitliche Überwachung der Werktätigen, Mütter und Schulkinder. Ausgestaltung der Seuchenbekämpfung und der Bekämpfung der Volkskrankheiten. Gemeindliche Haus- und Krankenpflege durch Gemeideschwestern. Ausgestaltung der Krankheitsverhütung. Einrichtung von Badeanstalten und Erholungsheimen. Einrichtung für Eheberatung. Schwangerenfürsorge, Mütterberatung, Säuglingsfürsorge, Haushaltsberatung. Einschaltung der Gemeinden in die Arzneiversorgung der Bevölkerung. Überwachung der Arzneimittelherstellung und genossenschaftliche Zusammenfassung des pharmazeutischen Handels. Ausgestaltung der medizinischen und pharmazeutischen Forschungsstätten.

Errichtung von Beratungsausschüssen bei den Gesundheitsämtern. Neugestaltung des Gesundheitsdienstes durch die Gesundheitsämter unter stärkster Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte.

Soziale Schulung der Ärzte. Neuordnung der Ausbildung und Verwendung des Krankenpflegepersonals. Anstellung durch die Gemeinde.

Arbeitsgemeinschaften zwischen öffentlicher Gesundheitsfürsorge und Sozialversicherung im Kampf gegen Seuchen und Volkskrankheiten und zur Ausgestaltung vorbeugender Heilverfahren.

 

4. SOZIALFÜRSORGE

 

Demokratischer Ausbau der Sozialfürsorge der Gemeinden durch weitestgehende Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte in Sozialausschüssen. Engste Zusammenarbeit mit der Volkssolidarität. Zusammenfassung der gesamten privaten Wohlfahrtseinrichtungen in den Ausschüssen der Volkssolidarität. Besondere Fürsorge für Schwerbeschädigte, Alte, Invaliden, Gebrechliche, Blinde und Gehörlose. Vorbeugende Fürsorge für werdende und stillende Mütter, Säuglinge und Kinder.

Unterstützung sozialer Hilfloser, mit dem Ziel der Existenzsicherung durch Umgestaltung ihrer sozialen Lage. Unterhaltung von Reparaturwerkstätten für Bekleidung für Hilfsbedürftige und unversorgte Familienlose.

Errichtung und Ausgestaltung von Schwangerenfürsorgestellen. Ausgestaltung der Kinderhorte, Krippen und Kindergärten. Landaufenthalt für Stadtkinder. Ferienfürsorge für Schulkinder. Örtliche Erholungsfürsorge für Kinder. Zusätzliche Schulspeisung. Erholungsheime für gesundheitsgefährdete Frauen und Kinder.

Sonderfürsorge für Opfer des Faschismus. Dauerpflegestellen für heimatlose Kinder und Jugendliche, Hauspflege für Wöchnerinnen und Kranke.

Neuregelung der Jugendsozialfürsorge und des Jugendschutzes, namentlich Betreuung gesundheitlich und sittlich gefährdeter Jugendlicher.

Soziale Gerichtshöfe, insbesondere Jugendgerichtshilfe. Fürsorge für Häftlinge, Hanfentlassene und deren Familien.

Neuordnung des Ausbildungswesens für das Fürsorge- und Pflegepersonal. Neugestaltung des Fürsorgedienstes durch die Sozialämter bei den Ländern und Provinzen.

Zusammenfassung und Neuordnung des Rechts der Sozialfürsorge.

 

5. FAMILIENFÜRSORGE

 

Keine Vorzugsstellung für kinderreiche Familien bei der Lohngestaltung. Statt dessen Schaffung einer allgemeine nFamilienausgleichskasse zwecks Gewährung von Erziehungsbeihilfen für alle Kinder.

 

6. WOHNUNGSFÜRSORGE

 

Schaffung eines neuen Planungs-, Bau- und Bodenrechts. Planmäßige und großzügige Bodenvorratspolitik der Gemeinden.

Zentrale Landesplanung. Planwirtschaft im Bau- und Wohnungswesen. Aufstellung von Wiederaufbauplänen und Bauprogrammen für die Gemeinden; ihre Zusammenfassung nach Provinzen und Ländern unter Beachtung des Grundsatzes des überörtlichen Lasten-, Baumaterialien- und Kräfteausgleichs und unter Berücksichtigung der Verkehrsprobleme, der Strukturveränderungen der Wirtschaft und der Lösung der Umsiedlerfrage.

Sofortige Instandsetzung beschädigter Wohnungen, Bauprogramme für Kleinwohnungen nach wenigen Typen. Wohnungen für Alleinstehende. Errichtung von Bauten durch Baugenossenschaften und Bereitstellung von billigen Baukrediten, Kriegsschäden- und Grundvermögensausgleich durch Gesamthaftung der Wohngrundstücke und durch Baunotsteuer für die Finanzierung von Wiederherstellungs- und Neubauten. Neuregelung der Hypotheken. Hypothekarische Belastung der wiederhergestellten Grundstücke mit dem Aufwand der Gemeinden für die Wiederherstellungsarbeiten.

Förderung des Baugenossenschaftswesens. Errichtung von kommunalen Bauhöfen unter Mitwirkung der Baugenossenschaften. Schaffung von Siedlungen in Verbindung mit Arbeitsgelegenheiten für Umsiedler und Ausgebombte. Erwerbsgärtnersiedlung in der Nähe der Städte, Kleingärtner- und Kleintierzüchterförderung, insbesondere durch Bereitstellung von Brachland. Organisation der Kleingärtner und Kleintierzüchter. Wohnraumvermittlung unter Mitwirkung der beteiligten Bevölkerungskreise durch Bildung von Ausschüssen bei den Wohnungsämtern. Keine Zweckentfremdung von Wohnraum.

 

7. UMSIEDLER- UND HEIMKEHRERFÜRSORGE

 

Betreuung der Umsiedler- und Heimkehrertransporte durch die Volkssolidarität. Sanitäre und bauliche Ausgestaltung der Quarantäne- und Auffanglager. Soziale und kulturelle Betreuung der Lagerinsassen. Beschaffung von Kleidung und Wirtschaftsgerät für die Umsiedler und Heimkehrer mit Hilfe der Volkssolidarität. Bildung von Lagerausschüssen.

Bildung von Umsiedlerausschüssen bei den Gemeindeverwaltungen. Gesundheitliche Betreuung und bevorzugte Versorgung bedürftiger Umsiedler und Heimkehrer mit Bekleidung und Wirtschaftsgerät. Bevorzugte Umschulung und Berufsfürsorge und Sonderfürsorge für heimatlose Heimkehrer und Waisen. Gewährung von Renten an invalide und alte Umsiedler und Heimkehrer. Errichtung von Behelfsbauten zur Milderung der Wohnungsnot unter Heranziehung der Arbeitskraft der Umsiedler. Finanzierung aus den Etatsmitteln der Länder und Provinzen. Beschaffung der Arbeitsgelegenheit für nicht voll arbeitsfähige Frauen und Alte durch Heimarbeit. Errichtung von kommunalen und genossenschaftlichen Werkstätten für beschäftigungslose Umsiedler mit Hilfe der Volkssolidarität. Beschaffung von Arbeitsgelegenheiten durch Betriebsverlagerungen.

Sofortige staatsbürgerliche Gleichstellung der Umsiedler mit der Stammbevölkerung.

 

Beschluß des Zentralsekretariats vom 30. Dezember 1946